Bürgerbegehren: Verfahren eingestellt

Soltau. Schockiert waren die 
Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Standort des Heidekreis-Klinikums über den Vorwurf der Urkundenfälschung. Dieser war nach der Unterschriftensammlung für die Zulassung des Bürgerbegehrens aufgekommen: Landrat Manfred Ostermann hatte im September 2020 Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Staatsanwaltschaft in Verden ermittelte daraufhin gegen 13 Beschuldigte, darunter die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Otto Elbers, Adolf Köthe und Werner Salomon. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Verfahren nach Paragraph 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Das heißt, dass kein hinreichender Tatverdacht vorgelegen hat.

Nach den letzten Informationen dazu waren es zwar 13 Beschuldigte, allerdings sollen laut den Initiatoren des Bürgerbegehrens nur sechs Unterschriften nicht korrekt gewesen sein. Aufgefallen war das bei der Prüfung durch die Stadt Soltau, weil die Unterschriften ähnlich oder nahezu gleich im Vergleich zu dem der Lebenspartner gewesen sein sollen. Die Kommune hat diese Unterschriften für ungültig erklärt. Eine weitere Unterschrift sei aufgefallen, weil das angegebene Geburtsdatum und auch die Unterschrift nicht zur angegebenen Adresse gepasst hätten. Auch diese Unterschrift sei für ungültig erklärt worden. Die Listen wurden an den Heidekreis weitergereicht, der aufgrund der Diskrepanzen Anzeige erstattete.

Über Wochen hatten die Initiatoren auf Listen Unterschriften vor allem im nördlichen Heidekreis gesammelt, um letztlich einen Bürgerentscheid zum Heidekreis-Klinikum anzuschieben. 8600 Unterschriften waren dafür notwendig, am Ende kamen mehr als 12 000 zusammen, die fristgerecht beim Landkreis eingereicht wurden. Erbost waren die Initiatoren insbesondere über die Anzeigen, da sie selbst die Unterschriften auf den Listen gar nicht hätten prüfen können. Man sei verdächtigt worden, unrichtige Unterschriften eingereicht beziehungsweise dazu angestiftet oder Beihilfe geleistet zu haben. Zumindest dieses drohende Verfahren ist nun hinfällig.

Vorm Oberverwaltungsgericht gesiegt

An anderer Stelle aber warten die Initiatoren noch immer darauf, Verfahrenskosten erstattet bekommen. Zunächst hatten sie vor dem Verwaltungs- und schließlich vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg dahingehend gesiegt, dass sie ihren Bürgerentscheid durchführen durften. Der Kreisausschuss mit Landrat Manfred Ostermann an der Spitze hatte versucht, das zu unterbinden. Nach den Beschlüssen des Verwaltungs- und des Oberverwaltungsgerichts muss daher der Landkreis Heidekreis die Kosten des Verfahrens tragen. Laut Otto Elbers fehlen allerdings noch 1700 Euro. Nach seiner Aussage lässt der Landkreis diese Zahlung vor dem Verwaltungsgericht prüfen.

Infobox: Am Ende ein Nein

Im Juli 2020 entschlossen sich Bürger aus dem Nordkreis dazu, gegen den Kreistagsbeschluss für den Standort des neuen Heidekreis-Klinikums bei Bad Fallingbostel ein Bürgerbegehren zu initiieren. Am 5. Oktober übergaben sie die gesammelten Unterschriften an den Heidekreis. Am 18. April 2021 fand der Bürgerentscheid statt, der forderte, einen Standort bei Dorfmark zu wählen. Am Ende stand kreisweit eine klare Mehrheit hinter den Planungen für den Standort Bad Fallingbostel. Kurz darauf wurde der Architektenwettbewerb entschieden, das Modell des Siegerentwurfs der Öffentlichkeit präsentiert. Noch ist unklar, wie sich die Kosten für den Bau entwickeln und ob das Projekt überhaupt finanzierbar ist. at

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wie Adolf Köthe (links) und Otto Elbers – hier mit dem Weisungsbeschluss, dass das Bürgerbegehren stattfinden kann – sind vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Das Verfahren wurde eingestellt. 	Foto: at

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wie Adolf Köthe (links) und Otto Elbers – hier mit dem Weisungsbeschluss, dass das Bürgerbegehren stattfinden kann – sind vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Das Verfahren wurde eingestellt. Foto: at

Anja Trappe