Corona: Maskenpflicht im Unterricht, ein weiterer Todesfall im Heidekreis

In der kommenden Woche gilt die Maskenpflicht generell im Unterricht. (Das Foto zeigt Abiturienten der KGS Schneverdingen beim Re-Start nach den Osterferien.) Foto: grö

In der kommenden Woche gilt die Maskenpflicht generell im Unterricht. (Das Foto zeigt Abiturienten der KGS Schneverdingen beim Re-Start nach den Osterferien.) Foto: grö

Der Heidekreis hat den Inzidenzwert von 50 Coronafälle pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer Woche überschritten – und das deutlich. Nach den Angaben des Landesgesundheitsamtes Niedersachsen liegt er bei 73,9, (Stand: heute, 9 Uhr). Damit gelten im Heidekreis ab sofort weitergehende verschärfte Corona-Regeln. Das betrifft auch die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen, die in der kommenden Woche auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Maske tragen müssen.

Durch das Überschreiten der signifikanten 50er-Grenze gelten im Heidekreis ab sofort folgende Einschränkungen:

  • Private Zusammenkünfte und Feiern dürfen in der eigenen Wohnung beziehungsweise auf dem eigenen Grundstück nur noch mit höchstens zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten stattfinden. Gleiches gilt für Zusammenkünfte und Feiern an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und in der Gastronomie. Das Abstandsgebot vom 1,50 Meter zu jeder anderen Person, die nicht der obengenannten Personengruppe angehört, ist auch bei privaten Zusammenkünften oder Feiern unbedingt einzuhalten.
  • Auch unter freiem Himmel muss eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort getragen werden, wo Menschen länger oder enger zusammenkommen. Für Soltau (Hagen, Fußgängerzone, DOS-Parkplatz), Munster (Wilhelm-Bockelmann-Straße, Veestherrnweg) und Schneverdingen (Pietzmoor) waren bestimmte Bereiche schon beim Überschreiten des 35er-Grenzwertes am vergangenen Donnerstag benannt worden (siehe Böhme-Zeitung vom 30. Oktober).

Keine Maskenpflicht im Grundschul-Unterricht

Am Montag, 2. November, tritt die neue niedersächsischen Corona-Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft (Böhme-Zeitung vom 29. Oktober). Darüber hinaus werden dann an den weiterführenden Schulen im Heidekreis die neuen Maßnahmen kommuniziert, die formal dann bereits in Kraft getreten sind und umgesetzt werden müssen.

Dazu zählt vor allem die Maskenpflicht auch im Unterricht. In einem Schreiben des Kultusministeriums an die Eltern heißt es: „Hat der Landkreis, in dem die Schule liegt, den Inzidenzwert 50 überschritten, ist im Sek I/II-Bereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht grundsätzlich verpflichtend – unabhängig vom Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme an der Schule.“ Grundschulen bleiben zumindest vorerst von der Maskenpflicht ausgenommen. Für Schulen, an denen es einen Coronafall gab, wie an den Oberschulen in Soltau und Walsrode, gilt eine 14-tägige Maskenpflicht auch bei bei einem Inzidenzwert unter 50.

Wirrwarr um das Wechselmodell

Der Trend im Heidekreis geht in eine andere Richtung, mit aktuell 73,9 liegt der Inzidenzwert fast viermal so hoch der zum vergangenen Wochenende vermeldete (18,5 am 23. Oktober). Widersprüchliche Aussagen gab es am Wochenende aus dem Kultusministerium, welche Konsequenzen ein Überschreiten der 100er-Grenze für die Schulen nach sich ziehen würde. In einem Elternbrief erklärte Minister Tonne, alle weiterführenden Schulen würden dann „in das Szenario B wechseln“, also zum Wechselmodell zurückkehren, wie es bereits für die meisten Jahrgänge in der Zeit zwischen den Oster- und Sommerferien praktiziert wurde: Die Klassen werden jeweils in zwei Lerngruppen unterteilt, die abwechselnd in Präsenzunterricht und im Homeschooling unterrichtet werden. In der bindenden Verfügung des Ministeriums heißt es allerdings ausdrücklich, dass eine Rückkehr zum Wechselmodell nur dann erfolge, wenn zudem "eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde (...) wie zum Beispiel eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang." Maßnahmen also, wie sie zuletzt die Oberschulen in Soltau und Walsrode betrafen. Alle anderen Schulen im Heidekreise wären also nach aktuellem Stand nicht von einem Szenario B betroffen, wenn die 100er-Grenze überschritten werden sollte.

Covid-19: Dritter Todesfall im HKK

Am Nachmittag gab der Landkreis bekannt, dass ein vorerkrankter Patient im Heidekreisklinikum im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben ist. Es ist der insgesamt dritte Todesfall im Heidekreis in Zusammenhang mit einer Coronainfektion.

Zudem gibt es 15 weitere laborbestätigte Corona-Fälle im 
Landkreis. Sie sind in folgenden Kommunen aufgetreten:

  • sechs in der Stadt Soltau,
  • drei in der Stadt Walsrode,
  • jeweils zwei in der Stadt Bad Fallingbostel und in der Samtgemeinde Schwarmstedt und
  • jeweils einer in der Stadt Munster und im gemeindefreien Bezirk Osterheide.

Die Zahl der insgesamt an Covid-19 erkrankten Personen im Heidekreis erhöht sich damit auf 298. Aktuell sind 146 Menschen im Landkreis infiziert.

Vier positiv getestete Personen werden im Heidekreis-Klinikum behandelt, davon werden zwei Personen intensivmedizinisch betreut.

Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels wurden ausschließlich die im Elternbrief des Kultusministers geschilderten Bedingungen bezüglich des Wechselmodells zitiert. Die präziseren Angaben der Verordnung haben wir ergänzt.