Bürgerbegehren zum HKK-Standort gekippt

Professor Dr. Jörn Ipsen (rechts) hat das Bürgerbegehren zum HKK-Standort rechtlich bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass es nicht zulässig ist. Dem folgte der Kreisausschuss mehrheitlich, so Landrat Manfred Ostermann. Foto: at

Professor Dr. Jörn Ipsen (rechts) hat das Bürgerbegehren zum HKK-Standort rechtlich bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass es nicht zulässig ist. Dem folgte der Kreisausschuss mehrheitlich, so Landrat Manfred Ostermann. Foto: at

Der Kreisausschuss hat am Montagmorgen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Standort eines neuen zentralen Klinikums zurückgenommen. Damit wird es trotz mehr als 12000 bereits gesammelter Unterschriften keinen Bürgerentscheid darüber geben, den Standort südlich von Bad Fallingbostel zu kippen und dafür ein zentrales Klinikum bei Dorfmark zu bauen.

Landrat Manfred Ostermann nahm zu der Entscheidung im Kreishaus gemeinsam mit Professor Dr. Jörn Ipsen Stellung. Der Jurist hatte ein Rechtsgutachten zum Bürgerbegehren angefertigt und die Unzulässigkeit herausgearbeitet. Der Kreisausschuss, so Ostermann, habe daraufhin festgestellt, dass das Bürgerbegehren und der nachfolgende Bürgerentscheid in das Planungsrecht der Stadt Bad Fallingbostel eingreifen würde.

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid zum Krankenhausstandort wäre am Ende nicht umsetzbar, erklärte Ostermann. Die Stadt Bad Fallingbostel habe die planungsrechtliche Entscheidungshoheit, daran komme ein Bürgerentscheid nicht vorbei. Der Kreisausschuss habe daher nicht noch groß um den „heißen Brei herum lamentiert“, sondern klar die Entscheidung von August zurückgenommen, zwar dies bedauert, aber klare Kante gezeigt. Laut Ostermann ist der Beschluss des Kreisausschusses nicht einstimmig erfolgt.

Wie er diese Entscheidung den Tausenden Bürgern vermitteln wolle, die das Bürgerbegehren unterschrieben haben, erklärte Ostermann in seiner pragmatischen Art im Hinblick auf den Kreisausschuss: Es sei schon so gesehen worden, dass das ein „bisschen wehtun könnte“, aber konsequenterweise müsse eben gesagt werden, dass der Entscheid am Ende der Fahnenstange zu einer Rechtswidrigkeit führen würde. Nichtsdestotrotz stünde man zu der zu einem früheren Zeitpunkt „nicht richtig getroffenen Entscheidung, wir lassen es aber nicht weiter in die Richtung laufen.“

Der Kreisausschuss habe sich die Entscheidung im August nicht einfach gemacht, sich rechtliche Unterstützung vom Land Niedersachsen geholt und sich dazu entschieden, das Bürgerbegehren „erst einmal zuzulassen“. „Heute sind wir eines besseren belehrt worden", so Ostermann am Montag.