Neuenkirchener Bluttat: Prozess gegen Maurice L. eröffnet

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Seit dem gestrigen Donnerstag muss sich Maurice L. (Mitte) vor dem Lüneburger Landgericht wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes sowie weiterer Delikte verantworten. Rechts sein Verteidiger Daniel Zimmermann. Foto: vo


Die Dimension des Verbrechens und seine Brutalität sorgten in der Region für Entsetzen, das heute, ein halbes Jahr später, noch nachwirkt. Am Abend des 27. Juli 2020 wurden die Eheleute Kurt (70) und Annegret (69) G. bei einem Überfall auf ihrem Grundstück am Neuenkirchener Lohweg ermordet. Die ebenfalls anwesende Susanne G. (56), eine Freundin der Ermordeten, wurde lebensgefährlich verletzt. Seit dem gestrigen Donnerstag wird die Tat vor dem Lüneburger Landgericht unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Michael Hermann juristisch aufgearbeitet. Angeklagt ist der 20-jährige Maurice L., dem die Staatsanwaltschaft neben den beiden vollendeten Morden und dem versuchten Mord weitere schwerwiegende Delikte vorwirft. Elf Punkte umfasst die von Staatsanwalt Konstantin Paus verlesene Anklageschrift.

Überprüfung der Elektroleitungen vorgegeben

L. soll sich demnach unter dem Vorwand, Elektroleitungen überprüfen zu wollen, Zutritt zu dem Haus der späteren Opfer verschafft haben, um dort in einem unbemerkten Moment Bargeld zu entwenden. Nachdem die Tarnung des Angeklagten aufgeflogen sei, habe dieser zur Verdeckung seiner ursprünglich geplanten Tat die Eheleute durch zahlreiche Hieb- und Stichwunden am Kopf und Oberkörper getötet und versucht, die Zeugin ebenfalls aus dem Weg zu räumen. Sodann habe der Angeklagte in dem Wohnhaus Feuer gelegt, um Spuren zu vernichten.

Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft L. vor, am 17. und 18. Juni 2020 innerhalb weniger Stunden zwei Mal in einem Mehrfamilienhaus am Kiefernweg, in dem er selbst wohnte, Feuer gelegt zu haben. Bei dem ersten Mal habe er im Waschkeller Kleidung entzündet und so bewusst Schäden durch Feuer und Verrußung herbeigeführt. In der darauffolgenden Nacht habe er an verschiedenen Stellen desselben Hauses Feuer entzündet, wobei es ihm darauf angekommen sei, die Bewohner durch die Brandlegung zu töten. Sämtliche Bewohner hätten jedoch das Haus rechtzeitig verlassen können. Nach der Evakuierung des Hauses habe der Angeklagte aus den Wohnungen Bargeld gestohlen.

Finanzielle Gründe als Motiv

Als Motiv vermutet die Staatsanwaltschaft finanzielle Gründe. L. habe bei einem Autohaus in Gyhum (Landkreis Rotenburg) einen Audi für 20 000 Euro bestellt und mit dem Verkäufer eine Anzahlung von 2000 Euro vereinbart, die bei Abholung am 28. Juli fällig werden sollte. Am 27. Juli sei L. dann klar geworden, dass er nicht in der Lage sein werde, den Betrag aufzubringen. Deshalb habe er sich das Geld bei dem in der Nachbarschaft lebenden Ehepaar G. besorgen wollen, in deren Haus er Beute vermutete. Das Ehepaar besaß unter anderem einen Porsche und ein Wohnmobil.