Sieben Fälle der britischen Corona-Variante im Heidekreis

Das Coronavirus verändert sich: Die britische Mutante B.1.1.7 breitet sich zunehmend aus, jetzt ist sie auch im Heidekreis angekommen. Foto: pixabay

Das Coronavirus verändert sich: Die britische Mutante B.1.1.7 breitet sich zunehmend aus, jetzt ist sie auch im Heidekreis angekommen. Foto: pixabay

Die britische Variante des Coronavirus ist in Proben im Heidekreis nachgewiesen worden. Sieben Fälle sind momentan bekannt, laut Kreisverwaltung verteilen sie sich über den gesamten Heidekreis, seien nicht auf eine Kommune begrenzt.

Die Tatsache führt nun zu einer verschärften Kontrolle in den Laboren und damit auch zu erweiterten Quarantänezeiten für Betroffene. Drei bis fünf Tage länger dauert es nun, bis das Labor ein Testergebnis vorlegt. Man wolle nicht die Gefahr eingehen, nicht richtig hingeschaut zu haben, heißt es vom Landkreis. Das Gesundheitsamt hat deshalb die Vorschriften verschärft.

Die erweiterten Quarantänezeiten betreffen ab sofort alle laborbestätigten Corona-Fälle, alle Kontaktpersonen sowie alle Kontaktpersonen im medizinischen oder pflegerischen Bereich oder innerhalb kritischer Infrastruktur. Für laborbestätigte positiv getestete Menschen gilt nun, dass sie mit Symptombeginn beziehungsweise ohne Symptome ab Test für 14 Tage in Quarantäne gehen müssen. Ist eine Variante des Coronavirus nachgewiesen worden, sei zur Beendigung der Quarantäne ein negativer oder negativ zu wertender PCR- oder POC-Test erforderlich. Dafür seien die niedergelassenen Mediziner im Heidekreis verantwortlich. Auch für Kontaktpersonen werden die Vorschriften deutlich verschärft. Sie müssen nun 14 Tage in Quarantäne, ohne die Möglichkeit einer Verkürzung. Dabei spielt es auch keine Rolle, welche Variante in dem Fall nachgewiesen worden sei. Sollte bei einem Indexfall, also bei einem Erkrankten, eine Variante des Virus bekannt werden, sei für die Kontaktperson ein negativer PCR-Test am Ende der Quarantäne erforderlich. Sollten auch die Kontaktpersonen Symptome zeigen, sollten sie sich von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt testen lassen, so das Gesundheitsamt.

Kontaktpersonen von Getesteten, bei denen eine Variante nachgewiesen oder vermutet ist, sollen auch bei einem negativen Test für weitere sieben Tage auf Symptome achten und Kontakte reduzieren. Familienangehörige von Kontaktpersonen von positiv auf die neue Variante Getesteten, die im gleichen Haushalt wohnen, sollen ebenfalls ihre Kontakte reduzieren und auf Symptome achten, müssen aber wie bisher nicht in Quarantäne.

Besondere Vorschriften gibt es jetzt für Kontaktpersonen im medizinischen oder pflegerischen Bereich oder innerhalb kritischer Infrastruktur. Sie müssen nun grundsätzlich eine Quarantäne von mindestens sieben Tagen einhalten. Mit einem negativen PCR-Test mit Abstrich am sechsten Tag der Quarantäne dürfen die Kontaktpersonen am achten Tag wieder arbeiten. Aber auch das nur mit Einschränkung, wenn der positive Fall eine nachgewiesene Mutation sei.