Angebliches Geständnis des Angeklagten gefunden

Durch diese Tür betreten Zeugen und Zuschauer das Lüneburger Landgericht. Der Angeklagte im Neuenkirchener Mordprozess wird durch einen Seiteneingang in das Gebäude geführt. 	Foto: vo

Durch diese Tür betreten Zeugen und Zuschauer das Lüneburger Landgericht. Der Angeklagte im Neuenkirchener Mordprozess wird durch einen Seiteneingang in das Gebäude geführt. Foto: vo

Seit der vergangen Woche muss sich Maurice L. vor dem Landgericht Lüneburg wegen des Mordes an einem 69 und 70 Jahre alten Ehepaar, des versuchten Mordes an einer heute 57-Jährigen, beides verübt am 27. Juli 2020 am Neuenkirchener Lohweg, sowie weiterer schwerwiegender Verbrechen verantworten. Auch nach dem zweiten Verhandlungstag hat sich L. nicht zu den Vorwürfen geäußert und wurde vom Gericht auch noch nicht befragt. Das dürfte wohl noch etwas dauern angesichts der Komplexität der aufzuarbeitenden Vorgänge, die am Donnerstag um eine für Prozessbeobachter überraschende Nuance ergänzt wurden.

Große Unterschiede bei Zeitangaben

Zunächst ging es in der von Dr. Michael Hermann geleiteten Verhandlung um die Klärung der Abläufe am Tatabend, wobei die Aussagen eine auffällige Diskrepanz bei den Zeitangaben offenbarten. Dokumentiert ist, dass die Alarmierung der Feuerwehr um 20.34 Uhr erfolgte. Acht Zeugen sagten am zweiten Prozesstag aus, darunter eine kurzfristig einbestellte Neuenkirchenerin, die die schwerverletzte Frau am Tatort als eine der Ersten betreut hatte. Die meiste Zeit nahm die Befragung einer Beamtin der Polizeiinspektion Heidekreis in Anspruch. Knapp zwei Stunden schilderte die 31-Jährige Einzelheiten der umfangreichen Spurensicherung im Haus und auf dem Grundstück des ermordeten Ehepaars. Im weiteren Verlauf der Befragung wartete die Polizeikommissarin mit einer Neuigkeit auf.

Danach habe sich der Angeklagte acht Tage nach der ihm vorgeworfenen Bluttat am Lohweg mit seiner Freundin im Auto sitzend telefonisch bei der Polizei gemeldet und angegeben, er traue sich nicht in seine Wohnung, weil dort Licht brenne und sich offenbar jemand Zutritt verschafft habe. L. lebte zu dem Zeitpunkt in einem Übergangsdomizil, weil seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Neuenkirchener Kiefernstraße nach zwei Bränden am 17. und 18. Juni 2020 unbewohnbar war. Die Staatsanwaltschaft wirft L. vor, die beiden Brände vorsätzlich gelegt zu haben.

Frage nach dem Verfaser offen

In L.s Übergangswohnung fand die Spurensicherung laut der Polizistin Hinweise zur Bluttat, die wie arrangiert auf dem Küchentisch lagen – unter anderem ein handschriftlich verfasstes Schreiben, in dem L. gegenüber seiner Mutter die Mordtat gestehe und zahlreiche Details von der Mordtat beschreibe. Wer Verfasser dieser Aufzeichnungen ist, wird eine weitere zu klärende Frage in dem Prozess sein, der am 11. Februar fortgesetzt wird.