Gut die Hälfte der Infizierten sind Reiserückkehrer

Das Corona-Virus als unschönes Mitbringsel aus dem Urlaub - so sieht es unser Karikaturist Burkhard Mohr.

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Die Sieben-Tage-Inzidenz im Heidekreis steigt seit einigen Wochen immer wieder an. Zuletzt lag sie in der vergangenen Woche an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35. Sodass seit Montag eine neue Allgemeinverfügung im Landkreis gilt. Erst am 7. August war die Allgemeinverfügung zuletzt erneuert worden, weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis an drei Tagen über 10 lag.

Auf die Frage, was das Infektionsgeschehen im Kreis antreibt, gibt es keine eindeutige Antwort. Klar ist, dass Reiserückkehrer einen Anteil der Infektionen ausmachen. Laut Kreissprecher Andreas Pütz sind mehr als die Hälfte der Infizierten Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer. Darüber hinaus sei das Infektionsgeschehen aber schwer, auf einzelne Bereiche einzugrenzen. So infizierten sich zum Beispiel auch Menschen bei der Arbeit. Was sich außerdem grundsätzlich feststellen lasse: diejenigen, die sich zurzeit infizieren seien vorwiegend junge, ungeimpfte Menschen, so Pütz.

Neun Infektionen bei Jugendfreizeit

Dazu passt das Infektionsgeschehen auf einer einzelnen Jugendfreizeit. Hier seien laut Kreis neun Infektionen zu verzeichnen. Diese Fälle führen dazu, dass Jugendfreizeiten der einzige Bereich aus der niedersächsischen Corona-Verordnung ist, auf den der Kreis mit der neuen Allgemeinverfügung die Regelungen für eine Inzidenz von 35 bis 50 einführt. Damit muss bei der Anreise auf Jugendfreizeiten ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Außerdem muss im Verlauf einer Woche zwei weitere Male getestet werden.

Da die niedersächsische Corona-Verordnung den Landkreisen die Möglichkeit einräumt, Bereiche, in denen keine Infektionen zu verzeichnen sind, von den Einschränkungen auszunehmen, bleiben Jugendfreizeiten der einzige Bereich in denen neue Einschränkungen in Kraft getreten sind. In den anderen Bereichen bleiben die Regelungen auf dem Stand einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 10. Sowie schon bei der Allgemeinverfügung vom 7. August. Dazu gehören unter anderem religiöse Veranstaltungen, Schwimmbäder, Gastronomie oder Veranstaltungen von Theatern, Kinos und ähnlichen Einrichtungen.

Kontaktbeschränkungen werden angepasst

Unabhängig von der Einschätzung des Kreises müssen die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht auf Parkplätzen den Regelungen für eine Inzidenz zwischen 35 und 50 angepasst werden. Am gestrigen Dienstag lag die Sieben-Tages-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut im Landkreis bei 35,5. Weitere Verschärfungen der Einschränkungen drohen, wenn die Inzidenz im Heidekreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt. Die Rücknahme der Maßnahmen ist möglich, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt.