Bispinger Dreifachmord: Gericht verhängt Höchststrafe

Warten auf das Urteil im Prozess um den Bispinger Dreifachmord: Der Angeklagte Maurice-Leroy G. (sitzend) und sein Verteidiger Fuat Yalti.

Höchststrafe für Maurice-Leroy G. im Prozess um den Bispinger Dreifachmord. Nach sechs Verhandlungstagen verkündete Vorsitzender Richter Franz Kompisch am gestrigen Dienstag das Urteil des Schwurgerichts am Lüneburger Landgericht gegen den 35-jährigen Angeklagten: Es lautet lebenslänglich wegen dreifachen Mordes, einmal in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes mit Vergewaltigung und Todesfolge. Zudem stellte das Gericht die Schwere der Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Gericht folgt Antrag des Staatsanwalts

Damit folgte es dem von Oberstaatsanwalt Jochen Kaup sowie dem von der Nebenklage beantragten Strafmaß. Aufgrund der durch die Beweisaufnahme ermittelten Fakten habe das Gericht in der Strafbemessung keinen Spielraum, räumte auch G.s Verteidiger Fuat Yalti in seinem gegenüber den vorangegangenen Beiträgen vergleichsweise kurzem Plädoyer ein. Er stellte lediglich die Sicherungsverwahrung in Zweifel. Dem folgte das Gericht jedoch nicht.

Nach Darstellung des Vorsitzenden Richters bestehe kein Zweifel, dass G. in den Morgenstunden des 16. Mai 2021 die 35-jährige Stefanie L. und ihre beiden Kinder, die elfjährige Lilly und den vier Jahre alten Luca, in deren Wohnung in Bispingen brutal durch Erwürgen beziehungsweise Strangulieren ermordet hat. Beweggründe seien sexuelle Motive sowie im Fall des vierjährigen Luca möglicherweise Verdeckungsabsicht gewesen. Alle Opfer seien arglos gewesen und konnten sich nicht wehren.

Die Rechtsbeistände der als Nebenkläger aufgetretenen Angehörigen der drei Mordopfer richteten harsche Worte an den Angeklagten. Die Angehörigen hätten vergebens auf eine Einlassung von ihm, ein Wort an die Hinterbliebenen gehofft, um etwas über die letzten Momente im Leben ihrer Lieben in Erfahrung bringen zu können, was ihnen bei der Verarbeitung dieser unfassbaren Tat zumindest etwas hätte helfen können. Doch da sei von G. nichts gekommen. So könnten die Angehörigen erst jetzt mit der Trauerarbeit beginnen.

Angeklagter äußert sich bis zum Schluss nicht

Bei der Urteilsverkündung waren die Eltern von Stefanie L. und der Vater des kleinen Luca wie an allen Verhandlungstagen anwesend. Sie hatten bei der ausführlichen Schilderung des grausamen Tathergangs durch den Staatsanwalt erkennbar mit ihren Gefühlen zu kämpfen. Doch auch hier kam keine Reaktion vom Angeklagten. G. verzichtete auch auf das ihm vom Vorsitzenden Richter angebotene „letzte Wort“ und blieb mit Ausnahme der Befragung zu seiner Person beim Prozessauftakt über die gesamte Verhandlung stumm. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.