Plakatschlacht im Heidekreis – aber mit Regeln

Die CDU und die SPD haben sich am Ortseingang von Schneverdingen für Plakatwände entschieden. Die möglichen Stellflächen werden von den Städten festgelegt. Foto: js

Die CDU und die SPD haben sich am Ortseingang von Schneverdingen für Plakatwände entschieden. Die möglichen Stellflächen werden von den Städten festgelegt. Foto: js

Noch sind es knapp drei Wochen bis zur Kommunalwahl im Heidekreis, nur zwei Wochen später steht die Bundestagswahl an. Wahlkampf ist traditionell auch Zeit der Wahlplakate und mit Landratswahl, Bürgermeisterwahlen, Gemeinde- und Stadtratswahlen und der Bundestagswahl gibt es mehr als genug Anlässe für Wahlplakatwerbung. Da ist es nicht verwunderlich, dass man in einigen Gemeinden im Kreis schon nach freien Straßenlaternen suchen muss.

Besonders auffällig ist die Plakatfülle in Soltau im Verlauf der Poststraße. An einigen der Laternen hängen gleich drei Wahlplakate übereinander. Während auf der anderen Straßenseite an den eigens für zur Wahl aufgestellten Metallstellwände kaum Plakate hängen und noch einige Plätze frei sind. Das mag beim Betrachter für Verwunderung sorgen, lässt sich aber schnell erklären: „Wir haben die Stellwände speziell für die Kommunalwahl aufgestellt“, sagt der erste Stadtrat Karsten Lemke. Die Vorgaben für Wahlplakate sähen außerdem keine Obergrenze für die Anzahl von Wahlplakaten an einer Straßenlaterne vor, so Lemke. Und genauso wenig wie es eine Höchstgrenze an einzelnen Laternen gibt, gibt es in Soltau auch keine allgemeine Höchstgrenze für die Anzahl von aufgehängten Wahlplakaten pro Partei.

Grundsätzlich gelte, dass es überall im Stadtgebiet erlaubt sei, Wahlplakate an Straßenlaternen aufzuhängen, sagt Lemke. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz aber durch einen anderen: Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt bleiben. Das heißt zum Beispiel, dass Wahlplakate im Stadtgebiet nicht an für den Verkehr kritischen Punkten hängen dürfen wie an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und Einmündungen. An Verkehrszeichen dürfen die Plakate ebenfalls nicht angebracht werden. Um die Wahlplakate anzubringen, braucht es außerdem vorher eine Sondernutzungerlaubnis der Stadt.

Ganz ähnlich sehen die Vorgaben für die großen Plakatwände aus. Die sogenannten Wesselmänner dürfen innerhalb von Ortschaften aufgestellt werden, erklärt Jürgen Kelm von der Stadt Munster. Im Fall von Munster bedeutet das, dass zum Beispiel auch in der Ortschaft Ilster eine Plakatwand aufgestellt werden darf.

„Zwischen Ilster und Munster gibt es kein Niemandsland, theoretisch darf man auch dazwischen aufstellen“, sagt Kelm. Allerdings müssen die Plakatwände bei der Stadt anzeigt werden. Die hat für die Plakatwände bestimmte Orte vorgesehen. Es sei aber genauso möglich, auf Privatgelände aufzustellen, hier muss aber der Eigentümer zusätzlich um Erlaubnis gefragt werden, sagt Kelm.

KreistagJanika Schönbach