Bürgerbegehren gekippt: „Wie soll ein Kreis das aushalten?“

Nur wenige Wochen Zeit hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens, ihre Unterschriften zu sammeln. Hinzu kamen die coronabedingten Einschränkungen. Mehr als 12.000 Unterschriften waren es bei der Abgabe am 5. Oktober.

Nur wenige Wochen Zeit hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens, ihre Unterschriften zu sammeln. Hinzu kamen die coronabedingten Einschränkungen. Mehr als 12.000 Unterschriften waren es bei der Abgabe am 5. Oktober.

Soltau. „So geht man nicht mit den Bürgern um. Mehr Konfrontation kann es gar nicht geben. Da stellt sich die Frage, wie ein Landkreis das aushalten soll.“ Noch immer können die Vertreter des Bürgerbegehrens die Entscheidung des Kreisausschusses von Montag zur Unzulässigkeit des Prozesses nicht nachvollziehen. Zumal sie weiterhin nicht offiziell von Landrat Manfred Ostermann informiert worden seien, wie die Initiatoren Otto Elbers, Adolf Köthe und Werner Salomon am gestrigen Dienstagnachmittag erklärten. Am Montag hatte der Kreisausschuss aufgrund eines Rechtsgutachtens die Genehmigung für das Bürgerbegehren zum neuen Standort des Heidekreis-Klinikums zurückgezogen. Und damit habe man nach Ansicht der Initiatoren gut drei Viertel der Bewohner des nördlichen Heidekreises vor den Kopf gestoßen. „Es ist unfassbar für uns, wie hier mit einem demokratischen Verfahren umgegangen wird“, erklärte Köthe. Dennoch wollen die Initiatoren weitermachen, sind auch siegesgewiss. Wenn die Stadt Bad Fallingbostel keinen anderen Standort als F4 südlich von Bad Fallingbostel zulasse, müsse man anderswo schauen. Schließlich fordere das Bürgerbegehren keinen konkreten Platz, sondern einen Standort „bei Dorfmark“, das sei der Suchbereich. Das könne auch heißen, dass noch nördlicher gesucht werden müsse, wenn es denn gewollt sei. Mittlerweile hat die Initiative eine Eingangsbestätigung des Verwaltungsgerichts Lüneburg zu ihrer einstweiligen Anordnung und Klage zur Genehmigung des Bürgerbegehrens vom vergangenen Freitag vorliegen. „Der Eilantrag ist zugelassen.“ Beklagter ist in dem Fall der Kreisausschuss und als Vertreter der Landrat. Dieser habe 14 Tage Zeit zur Stellungnahme. In einem gestern an Ostermann versandten Brief beantragten die Initiatoren die Übernahme der Finanzierung „unserer rechtsanwaltlichen Beratung“. „Wir haben alles erfüllt, was uns vom Landkreis vorgegeben wurde, jetzt muss das auch fortgesetzt werden“, fordert Elbers. Dr. Wolfram Franz, der die Bürgerinitiative mittlerweile unterstützt, schätzte es als beschämend ein, wie Volksvertreter sich seit Monaten darum bemühten, demokratische Grundrechte auszuhebeln.