Krankenkassen: Dauerstreit gefährdet HKK-Neubauprojekt

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Der Verband der Ersatzkassen warnt vor möglichen Folgen der Auseinandersetzung über den HKK-Standort und sieht den Neubau gefährdet. Foto: at

Stark gefährdet sieht der Verband der Ersatzkassen den Neubau des Heidekreis-Klinikums aufgrund der örtlichen Auseinandersetzungen. Dem Heidekreis drohe, eine Riesenchance für eine bessere medizinische Versorgung zu entgehen, so der Leiter der Landesvertretung des Verbands, Jörg Niemann.

Vorsprung des Heidekreises schwindet

Insbesondere geht es dem Verband um das Bürgerbegehren, das statt dem vom Kreistag beschlossenen Standort südlich Bad Fallingbostels (F4) den Neubau bei Dorfmark, in der Mitte des Heidekreises, durchsetzen will. Wie die F4-Befürworter verweist der Verband der Ersatzkassen darauf, dass durch die Querelen der Vorsprung um die Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds – der schon jetzt dreifach überzeichnet sei – schwinde.

„Irgendwann wird das Land im Einvernehmen mit den Krankenkassen und den anderen Partnern der Krankenhausplanung entscheiden müssen. Dabei werden sich naturgemäß Vorhaben durchsetzen, die gut durchgeplant sind und in der Region getragen werden“, sagt Niemann. Er warnt davor, das Heidekreis-Projekt in einem Dauerstreit zu zerreiben, Fördermittel gingen sonst in andere Regionen. Kirchturmdenken und lokale Eifersüchteleien seien bei der Standortwahl schlechte Ratgeber. „Eine solche Festlegung muss nach rein sachlichen Kriterien getroffen werden.“

Verständnis hat Niemann für Überlegungen, dem Land die Entscheidung über Krankenhaus-Standorte zu übertragen. Wichtig wäre es aber, die Entscheidungsträger auf Kreisebene zu stärken, zudem Bürgerentscheide zu Klinikstandorten erst gar nicht zuzulassen.

Offener Brief der Initiatoren

Inzwischen haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens sich mit einem offenen Brief erneut an Landrat Manfred Ostermann und Kreispolitik gewandt. Insbesondere vor der Entscheidung des Kreisausschusses am kommenden Dienstag, der sich mit den Folgen des Verwaltungsgerichtsbeschlusses befasst, nachdem das Bürgerbegehren zugelassen werden muss. Dafür warben die Initiatoren und warnten vor einer weiteren Verzögerung durch eine Beschwerde gegen den Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht. Ohne die zwischenzeitliche Erklärung der Unzulässigkeit aufgrund eines „sicher teuren Rechtsgutachtens“ hätte der Bürgerentscheid bereits stattgefunden und man hätte gewusst, welcher Standort akzeptiert und gewollt gewesen wäre, um fristgerecht die Fördermittel beantragen zu können.

Die Initiatoren werben nun erneut dafür, das Bürgerbegehren zuzulassen und einen Termin für den Bürgerentscheid bekannt zu geben. „Das könnte erheblich zur Befriedung des in der Krankenhaus-Standort-Frage zerrissenen Landkreises beitragen“, erklären die Initiatoren Otto Elbers, Adolf Köthe, Werner Salomon und Dr. Wolfram Franz.