Afrikanische Schweinepest: Keine Krisenstimmung, aber der Heidekreis ist vorbereitet

ASP fordert Landwirte, Behörden und Jäger heraus. Foto: pixabay

Afrikanische Schweinepest fordert Landwirte, Veterinäre und Jäger weiterhin heraus

Der Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in einer Schweinemastanlage im Emsland ruft im Heidekreis keine spürbare Beunruhigung hervor. Eine direkte Betroffenheit etwa durch Schweinelieferungen aus dem Seuchenbetrieb habe es glücklicherweise nicht gegeben, so eine Stellungnahme der Kreisverwaltung. Routinemäßig werde die Schweinehaltung auf Einhaltung der Biosicherheit kontrolliert. Eine Erhöhung der Kontrollfrequenz sei derzeit allerdings nicht erforderlich, heißt es seitens der Behörden. Die landwirtschaftlichen Betriebe seien zur konsequenten Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Schweinehaltungshygiene-Verordnung und der bekannten Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Hektische Betriebsamkeit aufgrund einer Krisensituation sieht anders aus.

ASP-Fall im Heidekreis gmit allen Beteiligten simuliert

Dass man sich gleichwohl auf eine solche Krise vorbereitet, bestätigen sowohl Kreisverwaltung als auch Kreisjägermeister Wolfgang von Wieding. Die letzte große Übung zur ASP als koordinierte Aktion von Kreisverwaltung, Jägerschaft und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz (Laves) sei vom 9. bis 16. Mai durchgeführt worden. „Das war eine Such- und Bergeübung mit Suchhunden und Suchtrupps unter Berücksichtigung der besonderen hygienischen Gesichtspunkte, so von Wieding.

Die Jäger im Kreis haben bei der Reduktion der Wildschweine sichtbare Fortschritte erzielt. Während man 2019/2020 noch eine Höchststrecke von 5596 Schwarzkitteln erlegt habe, sei die Strecke über 2020/2021 mit 4566 Stück auf nur noch 4414 Stück im Jahr 2021/22 zurückgegangen, obwohl die Intensität der Jagd nicht abgenommen hat und sich Wildschweine um bis zu 300 Prozent reproduzieren. „Wir sind am Schwarzkittel dran und haben stark abgeschöpft“, beschreibt von Wieding. Jetzt allerdings seien die Borstentiere in den Feldern, da könne man nichts machen. „Aber im Herbst geht es dem Schwarzwild wieder an die Schwarte.“

Jäger sollen Schweine weiterhin beproben lassen

Die Reduzierung der Wildschweinbestände gilt als ein wesentlicher Baustein zur Gefahrenminimierung gegen die Ausbreitung der ASP. Die Kreisverwaltung des Heidekreises bittet die Waidmänner und -frauen dennoch, „weiterhin an den Monitoringuntersuchungen (Abgabe von Blutproben) teilzunehmen, das Fallwild und Unfallwild dem Veterinäramt zu melden und beproben“ zu lassen.

Dass die größte Gefahr für Hausschweine aber weniger über eine Ausbreitung durch Wildschweine, sondern eher von einem ungewollten Eintrag der Viren in die Stallungen ausgeht, wird unter der Hand von den meisten Experten angedeutet. Eine direkte Anklage wegen zu lässigem Umgang mit Hygienvorschriften mag aber kein Gesprächspartner der BZ führen. Offener ist da hingegen ein Papier der Arbeitsgemeinschaft Biosicherheit in Schweinehaltungen (AG). „Biosicherheitslücken in Schweine haltenden Betrieben gelten als Hauptursache für den Eintrag der ASP in diese Betriebe“, heißt es in dem von der AG herausgegebenen Leitfaden zur Biosicherheit in der Schweinehaltung ganz direkt.

Hygiene: Menschliches Versagen bei ASP im Vordergrund

Wenn etwa ein Landwirt mit seinen Stiefeln einerseits in Polen, wo die ASP weit verbreitet ist, als Jäger ins Revier geht, mit denselben Stiefeln dann die Stallungen betritt, seien die Hygienevorschriften bereits massiv verletzt, beschreibt ein Jäger. „Dafür gibt es den Schwarz-Weiß-Bereich doch“, verweist er auf gängige Praxis zur Trennung von reinen und unreinen Bereichen.

Auch beim Verein zur Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft (VzF) verweist man einerseits auf die Wahrung der Hygienevorschriften und andererseits auf die Empfehlung entsprechender Versicherungen für Landwirte, denen bei Ausbruch der finanzielle Ruin drohen könne. „Seit Beginn der ASP-Ausbrüche haben wir auf die Versicherungen verwiesen und geraten, das zu prüfen“, erklärt VzF-Geschäftsführer Dr. Stephan Welp. Die Tierseuchenkasse zahle nicht bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften, oder sanktioniere Betriebe. Es betreffe aber nicht nur Schweinehalter, sondern auch Landwirte in der Ackerwirtschaft, die im Umfeld des Ausbruchs liegen und nicht mehr ernten dürften.

ASP-Prävention: Schweinebestände in Ställen reduzieren

Auch wenn Zertifizierungsstellen mit Augenmaß auf ASP-bedingte vorübergehende Nichteinhaltung ihrer Kriterien bei der Schweinehaltung vorgingen, bleibe eine Verringerung der Bestandsdichte in den Ställen ein Thema, um bei einem plötzlichen Verbringungsverbot flexibler handeln zu können.

Dass die Afrikanische Schweinepest über weggeworfene Lebensmittel oder durch Verbreitung über Wildschweine irgendwann auch im Heidekreis ankommt, gilt seit Langem als gesichert. Offen sei nur wann und wie Landwirte und Behörden darauf vorbereitet seien, so Veterinär.