Urteil zu Brandstiftungen: Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung

Bei dem Brand im März haben Kollegen des Brandstifters den Feuerwehrleuten mit dem Bagger geholfen, an die Glutnester in dem Gebäudetrakt heranzukommen. Foto: jul

Soltau. Brände hat es auf dem brachliegenden, weitläufigen Gelände der früheren Endo-Klinik in Wintermoor/Ehrhorn in den vergangenen Jahren immer mal wieder gegeben. Doch die Brandereignisse, die mehrere dutzend Feuerwehrleute, Einsatzkräfte und Stadtbedienstete im Januar, Februar und März des vergangenen Jahres in Atem hielten, hatten eine wesentlich größere Dimension: Die Intensität und das Gefahrenrisiko stiegen um ein Vielfaches. Für drei der sechs größeren Geschehen der Brandserie musste sich gestern ein 29-jähriger Mann aus Wietzendorf vor dem Amtsgericht Soltau verantworten. Da sich Andre B. vollumfänglich geständig zeigte, verurteilte ihn Richter Tore Larsen zu einem Strafmaß von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Rechtskräftig ist es noch nicht, da noch Rechtsmittel eingelegt werden können. Damit folgte Richter Larsen dem Plädoyer der Staatsanwältin Koertge. Je nach Schwere können ein bis zehn Jahre Haft pro Tat verhängt werden. Die drei verhandelten Straftaten, zwei im Januar, eine im März, wurden zu einer Gesamtstrafe gebündelt.

Motiv: schwierige emotionale Phase

Als Mitarbeiter des Abrissunternehmens Knak, das im Auftrag der Stadt für die Beseitigung der jahrzehntelang leerstehenden Gebäudekomplexe zuständig war, kannte sich Andre B. auf dem zugewachsenen Gelände mit den langgestreckten Holzbaracken aus. Er gab eine „emotional, schwierige, depressive Phase“ als Beweggrund für die Taten an, wie sein Verteidiger Daniel Zimmermann in einer Stellungnahme vortrug. In seinem damaligen Arbeitsverhältnis, das er auf Vermittlung seines Stiefvaters eingegangen war, fühlte er sich schlecht behandelt. Gespräche mit dem Chef hätten nichts gebracht. Er wollte aus dem Job aussteigen. Doch statt eine Kündigung einzureichen, die in seinen Augen ihn „wieder als Versager“ hätte dastehen lassen, sei er auf „die wahnwitzige Idee“ gekommen, Straftaten zu begehen. So wollte er den Rauswurf herbeiführen. Die Logik dahinter erschloss sich vor Gericht allerdings keinem.

Geständig und bislang nicht vorbestraft

Sein kooperatives Verhalten bei den Ermittlungen und auch während der Hauptverhandlung wurden ihm zugute gehalten. Auch ist er bisher nicht vorbestraft gewesen. Deshalb schlug die Staatsanwältin Koertge die Aussetzung zur Bewährung vor. Auch wenn er die schwierigen persönlichen Umstände dargelegt hat, gab es sowohl beim Richter als auch der Staatsanwältin bedenken, wie er in einer erneuten Konfliktsituation reagieren würde. Sein Argument, er habe eine gute Freundin, mit der er alles besprechen könne und die ihm den rechten Weg weise, konnte das Gericht nicht vollends beruhigen. Sein Verteidiger schlug einen Bewährungshelfer vor, der ihm während der drei Jahre zur Seite gestellt werden solle.

Rückblick auf Brandserie 2022

Vier große Einsätze durch Brandstiftungen hat es im Januar 2022 auf dem 7,5 Hektar großen Gelände der früheren Endo-Klinik gegeben: am 10., 17. , 20 und 21. Januar. Zwei weitere folgten im März. Seit der letzte Besitzer 2005 Insolvenz anmelden musste, war das Grundstück, auf dem Gebäudetrakte der früheren Außenstelle des Hamburger Krankenhauses aus dem Zweiten Weltkrieg standen, immer mehr dem Verfall überlassen. Das verwilderte Gelände zog verstärkt ungebetene Besucher an. Das Betreten des Geländes war immer verboten. Die Stadt hat das Grundstück gekauft und im Herbst 2021 mit dem Abriss begonnen.