HKK: Bauantrag zwar gestellt, aber noch viel Klärungsbedarf

Auf dem Papier gibt es das neue Heidekreis-Klinikum bereits. Der Entwurf des Braunschweiger Architektenbüros Schweitzer besticht auch durch seine großen Fensterfronten, die viel Licht ins Innere lassen sollen.

Mitte Dezember hat das Braunschweiger Architekturbüro Schweitzer den Bauantrag für das neue Heidekreis-Klinikum bei der Kreisverwaltung eingereicht. Die Bauleitplanung der Stadt Bad Fallingbostel allerdings, auf deren Grund und Boden der Neubau entstehen soll, ist nicht abgeschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplans könnte erst Ende 2023 stehen, parallel wird zurzeit der Bebauungsplan erarbeitet.

Dass ein Bauantrag für den Klinikneubau ohne entsprechende rechtswirksame Planungsunterlagen gestellt wurde, das hat auch die Stadt Soltau zur Kenntnis genommen, wie Bürgermeister Olaf Klang auf BZ-Anfrage erklärte. Man gehe davon aus, dass die Stadt am Baugenehmigungsverfahren beteiligt werde, um die Interessen Soltaus darstellen zu können.

„Bei einem solchen Bauvorhaben, das Auswirkungen auch für Soltau haben wird, müssen aus unserer Sicht zwingend wirksame Planungsgrundlagen vor der Erteilung einer Baugenehmigung vorliegen. Diese Planungsgrundlagen werden gegenwärtig aber erst von der Stadt Bad Fallingbostel erarbeitet“, so Klang.

Soltaus Bürgermeister hatte im Herbst gegenüber der Böhme-Zeitung in einem Interview ("Von bröckelnden Säulen und Furcht vor dem Sog", BZ vom 22. Oktober 2022) deutlich gemacht, dass die Stadt erhebliche Einbußen durch den Verlust des Klinikums befürchtet, das habe Auswirkungen auf Zuzug, Tourismus, Gewerbe, auf das gesamtgesellschaftliche Leben. Raumordnerisch als Mittelzentrum eingeordnet, gehöre in Soltau auch die medizinische stationäre Versorgung zum Aufgabenbereich. „Wir sind daher weiterhin mit dem Landkreis Heidekreis im Gespräch bezüglich der Klärung der raumordnerischen Fragestellung in Bezug auf die möglichen Auswirkungen beim Wegfall des Klinikums.“

Ohne diese Klärung seien die Planverfahren der Stadt Bad Fallingbostel aus Sicht Soltaus rechtlich nicht ohne Risiko. Daher, so Klang, „werden wir die Ziele und Interessen weiterhin gegenüber dem Landkreis und der Stadt Bad Fallingbostel vertreten und alle Möglichkeiten, die wir bereits skizziert hatten, offenhalten.“

Die Stadt fordert eine Kompensation und will wissen, wie die alte HKK-Immobilie weitergenutzt werden soll. Zudem will Soltau schriftlich sichergestellt haben, dass die Facharztversorgung im Mittelzentrum auch mit dem Neubau nicht gefährdet wird. Auch der Klageweg ist in Soltau noch nicht verworfen, man setze aber auf Verhandlungen.

Frühzeitig relevante Fakten prüfen

Bad Fallingbostels Stadtplaner Daniel Albersmeyer sieht die Klärung der raumordnerischen Belange als einen wesentlichen Punkt seiner weiteren Arbeit am Flächennutzungs- und Bebauungsplan für den Neubau eines Klinikums in der Stadt: „Das muss Hand und Fuß haben. Da hat Herr Klang recht“, erklärte er zu den Einwürfen von Soltaus Bürgermeister.

Bislang hatte Fallingbostel im Rahmen der Bauleitplanung die Auswirkungen des Neubaus für Soltau als verträglich eingestuft, die Fragen der Raumordnung sollen aber intensiver betrachtet werden, Gespräche mit dem Landkreis stattfinden.

Am Ende könnte ein feststellender Verwaltungsakt stehen, der bescheinigen soll, dass die Ziele der Landesraumordnung der Planung des Klinikums im Grundzentrum Fallingbostel nicht entgegenstehen.

Für Albersmeyer ist es zudem legitim, dass die HKK-Architekten so früh den Bauantrag gestellt haben. So könne der Heidekreis sehr früh Fakten prüfen, die bereits relevant seien und noch nichts mit der Bauleitplanung an sich zu tun hätten.