HKK: Coronabedingt mehr Zeit für Bürgerbegehren

Aufgrund einer coronabedingten Sonderregelung bleibt den Initatoren des Bürgerbegehrens wahrscheinlich mehr Zeit zur Unterschriftensammlung. Über den jetzt eingereichten Antrag muss nun der Kreisausschuss entscheiden. Foto: at

Aufgrund einer coronabedingten Sonderregelung bleibt den Initatoren des Bürgerbegehrens wahrscheinlich mehr Zeit zur Unterschriftensammlung. Über den jetzt eingereichten Antrag muss nun der Kreisausschuss entscheiden. Foto: at

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Standort des neuen zentralen Heidekreis-Klinikums gehen davon aus, dass sie coronabedingt noch länger Zeit haben werden, Unterschriften zu sammeln. Deshalb wandte sich am Dienstag dieser Woche Mitinitiator Otto Elbers schriftlich an Landrat Manfred Ostermann und beantragte die Verlängerung um sechs Monate.

Sonderregelung aufgrund der epidemischen Lage

Bei ihrem Antrag beziehen sich die Initiatoren auf das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz und die darin verankerte Sonderregelung für epidemische Lagen, die am 18. Juli in Kraft getreten ist. Gemäß dieses Gesetzes könne auf Antrag ein Bürgerbegehren durch den Hauptausschuss verlängert werden, die Verlängerung könne für die Dauer der festgestellten epidemischen Lage, höchstens jedoch für sechs Monate erfolgen.

„Da ein Ende der epidemischen Lage angesichts der aktuellen Entwicklung nicht absehbar ist, beantragen wir hiermit die Verlängerung des Abgabedatums der Unterschriftenlisten über den 5. Oktober hinaus um sechs Monate“, schreibt Elbers. Unverzüglich sollte dazu die Beschlussfassung des Kreisausschusses erfolgen, der Abgabetermin mitgeteilt werden.

„In Zeiten der Pandemie haben sicher viele Leute anderes im Fokus als den Bürgerentscheid“, sagt Elbers. Generell sei zudem mehr Zeit erforderlich, um noch mehr Bürger im Heidekreis zu erreichen — auch wenn man mittlerweile in Sachen Unterschriften auf der Zielgeraden sei, so Mitstreiter Werner Salomon. Außerdem könne die zusätzliche Zeit genutzt werden, um selbst noch Gutachter und Berater zur Standortfrage heranzuziehen.

Wenn es denn so kommt – und wenn nicht, „muss uns das rechtlich begründet werden“, so Elbers – rückt ein möglicher Bürgerentscheid in die zeitliche Nähe zur Kommunalwahl: „Und bis dahin werden die Bürger nicht vergessen, was die Politik ihnen angetan hat“, stellt Elbers fest.

Kritik an fehlender Rechtsberatung durch den Landkreis

Kritisch betrachten die Initiatoren die Rolle des Landrates: Man sei enttäuscht, dass der Landkreis seiner rechtlichen Pflicht zur Beratung nicht nachkomme, auf die Sonderregelung nicht hingewiesen habe, obwohl ein Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung bestehe. Die Initiatoren schließen deshalb eine Beschwerde im Innenministerium nicht aus, um die Kommunalaufsicht anzuhalten, „gegen den Landkreis zur Sicherstellung der Erfüllung seiner Pflichten kommunalaufsichtlich tätig zu werden.“

Kreis: Fristen noch nicht bekannt

Landrat Manfred Ostermann bestätigte am gestrigen Mittwoch die Möglichkeit durch die Sonderregelung auf Verlängerung der Frist um längstens sechs Monate. Zum Vorwurf, rechtlich nicht korrekt zu beraten, betont der Landrat, dass das Gesetz erst im Juli in Kraft getreten sei, die darin geregelte Möglichkeit eine Antrags auf Verlängerung der Fristen noch nicht bekannt gewesen sei.

Anja Trappe2 Comments