Windkraftplanung erhält veränderte Grundlage

Der Heidekreis muss sein Raumordnungsprogramm überarbeiten, weil es zu wenig Raum für Windkraft-Vorrangflächen einräumt.

Deutschland soll weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energieträgern. Das ist das Ziel der nach der Reaktorkatastrophe 2011 im japanischen Fukushima von der Bundesregierung ausgerufenen Energiewende, die durch die Klimadiskussion aktuell an Fahrt gewinnt. Dabei kommt dem Ausbau der Windenergie eine hervorgehobene Bedeutung zu. Investoren und Projektierer von Windparks stehen bereits bei Eigentümern als geeignet angesehener Flächen vor der Tür.

Abstandsgrenzen und weitere Festlegungen klären

In Sachen Windkraft besteht im Heidekreis Nachholbedarf. Der Anteil der in seinem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) ausgewiesenen Windkraft-Vorrangstandorte an der Gesamtfläche ist mit 0,7 Prozent zu klein. 2,2 Prozent für Vorrangstandorte ist die Orientierungsmarke des Landes für die kommenden Jahre. In seiner Haushaltssitzung am 15. November wollte der zuständige Kreistags-Bauausschuss Abstandsgrenzen und weitere Kriterien für die Festlegung von Vorrangstandorten definieren, die der Kreistag dann im Dezember beschließen sollte, damit das Verfahren zur Ermittlung geeigneter Flächenkorridore vorbereitet werden kann. Doch dieser Fahrplan ist erst einmal auf Eis gelegt, teilte Kreisrat Oliver Schulze im Ausschuss mit. Die Landesregierung habe einen anderen Weg gewählt und eine Windkraft-Potenzialflächenanalyse für das gesamte Bundesland in Auftrag gegeben. Aus dieser Potenzialanalyse wolle das Land Windkraft-Flächenvorgaben für alle niedersächsischen Landkreise ableiten. Die können von der Vorgabe abweichen: „Die 2,2 Prozent müssen nicht zielgenau sein.“

Da sei es sinnvoll, erst einmal die Ergebnisse der landesweiten Analyse abzuwarten. „Das Land will im ersten Halbjahr 2023 damit fertig sein.“ 17 Prozent der Landkreisfläche sind Truppenübungsplätze, die per se als Vorrangflächen wegfallen. Ob sie bei der Berechnung des Flächenparameters berücksichtigt werden, wisse man noch nicht, nannte der Kreisrat eine von mehreren Unbekannten, die vor einem Einstieg in die Planung aufgelöst werden müssten. Bei anderen lichte sich der Nebel: „Wir haben jetzt Karten für die Hubschrauber-Tiefflüge bekommen“ – Korridore, die als Vorranggebiete ebenfalls ausscheiden.

Man befinde sich noch am Anfang des Verfahrens, betonte der Kreisrat. „Im ersten Schritt geht’s noch nicht um Vorrangstandorte.“ Diese würden „in zwei Steps“ bis 2027 und 2032 festgelegt. Grundlage dafür sei, die ermittelten Flächenkulissen durch Anwendung weiterer Ausschlusskriterien und Festlegungen soweit einzudampfen, dass ein avifaunistisches Gutachten für sie angefertigt werden könne. Eine derart aufwendige Expertise könne man nicht für das gesamte Kreisgebiet erstellen.

Windkraft hat aktuell Vorrang auf 1394 Hektar

Elf Vorrangstandorte für raumbedeutsame Windkraftanlagen, die in der Spitze über 100 Meter hoch sind, sind aktuell im Regionalen Raumordnungsprogramm ausgewiesen. Ihre Gesamtfläche beträgt 1394 Hektar, etwa 0,7 Prozent der Landkreisfläche. Bei einem Flächenziel von 1,7 Prozent bis 2027 müssen rund 3200 beziehungsweise von 2,2 Prozent bis Ende 2032 rund 4140 Hektar für die Windenergie ausgewiesen werden. Nach einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sind Landschaftsschutzgebiete ab dem 1. Februar bei der Flächensuche grundsätzlich nicht mehr ausgeschlossen. vo