Straßenausbaubeiträge werden zunächst nicht gekippt

Völlig kaputt ist die Weinligstraße in Soltau. Nach der Aussage der Verwaltung soll sie aber zunächst nicht grundhaft ausgebaut werden. Angesichts der aktuellen Haushaltssituation würden bis 2023 keine Ausbaumaßnahmen, sondern nur Instandsetzungen geplant. Foto: at

Völlig kaputt ist die Weinligstraße in Soltau. Nach der Aussage der Verwaltung soll sie aber zunächst nicht grundhaft ausgebaut werden. Angesichts der aktuellen Haushaltssituation würden bis 2023 keine Ausbaumaßnahmen, sondern nur Instandsetzungen geplant. Foto: at

Es bleibt dabei: Die Straßenausbaubeitragssatzung wird in Soltau bis auf Weiteres nicht geändert. Die Satzung legt fest, dass bei grundhafter Sanierung von Straßen in kommunaler Trägerschaft die Anlieger finanziell beteiligt werden müssen.

Der Finanzausschuss hatte kürzlich einen entsprechenden Antrag der Gruppe Bürgerunion/FDP zurückgewiesen, das Thema bis zur Haushaltsplanung 2023 verschoben. Der Soltauer Stadtrat, der dazu am morgigen Donnerstagabend berät, wird es wohl mehrheitlich ebenso halten.

Das Thema beschäftigt die Soltauer Politik bereits seit 2017. Insbesondere die Gruppe BU/FDP und die AfD haben es immer wieder in die Diskussion gebracht. Beide Parteien prangern insbesondere die Ungerechtigkeit der Beteiligung an, auch weil Anliegerstraßen von allen genutzt würden.

Zudem, so BU-Vertreter Thorsten Schröder in der Finanzausschusssitzung, könne eine Kommune bessere Kredit-Konditionen aushandeln als Privatpersonen, Verwaltungskosten für die Berechnung der Anliegerbeiträge fielen weg. Die Corona-Argumentation der Verwaltung ließ er nicht gelten: Das sei eine Nebelkerze, „wir können uns das leisten“, so Schröder zur Übernahme der Anliegerbeiträge durch die Stadt.

Die politische Mehrheit folgte den Argumenten nicht. Insbesondere wegen der coronabedingten Auswirkungen auf den Haushalt. Die Stadt Soltau rechnet für dieses Jahr mit einem Fehlbetrag von 6,8 Millionen Euro. Zudem verwies die Verwaltung in ihrer Informationsvorlage darauf, dass erst ab 2025 die Auswirkung der Grundsteuerreform auf die Grundstückseigentümer abzusehen seien. Der Verzicht auf den Straßenausbaubeitrag könne langfristig nur durch die Anhebung der Grundsteuer ausgeglichen werden.

Angesichts der unsicheren Haushaltssituation, so die Verwaltung, würden zudem keine Ausbaumaßnahmen geplant. Reparaturbedürftige Straßen würden mit Unterhaltungsmitteln instandgesetzt. Das gilt laut Verwaltung bis 2023. Es bestehe kein Handlungsdruck, den Straßenausbaubeitrag infrage zu stellen.

Angesichts der finanziellen Corona-Auswirkungen fand es Heidi Schörken (CDU) abenteuerlich überhaupt über die Abschaffung nachzudenken. Auch das Land werde nicht einspringen, so Reiner Klatt (SPD) – insbesondere weil auch dort die Töpfe durch Corona enger würden. „Und wir haben immer noch einen Haufen Schulden von 20 Millionen Euro“. Klatt ordnete die erneute Diskussion als Wahlkampf ein. „Schön wär’s, doch wir können es uns nicht leisten“, erklärte für die Grünen Dietrich Wiedemann.

Zuschüsse Dritter auf alle umlegen

Im Gegensatz zur Gruppe BU/FDP boxte die AfD den Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung im Finanzausschuss nicht bis zum Ende durch. Bernhard Schielke (AfD) folgte den coronabedingten Argumenten der Verwaltung.

Allerdings drängte er, wie auch wiederum die BU/FDP-Gruppe darauf, den Spielraum des neuen Paragrafen 6b des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes zu nutzen: Danach können Zuschüsse Dritter zur Entlastung der Anlieger genutzt werden.

Die Stadt Munster hat das bereits umgesetzt, dort werden seit kurzem die Fördermittel von der Gesamtsumme abgezogen und nicht wie bislang nur vom Anteil der Kommune. Die AfD warb zudem dafür, die Umstellung der Beleuchtung an Anliegerstraßen komplett über die Stadt zu finanzieren. Von der Energieeinsparung und der längeren Lebensdauer profitierten alle. Auch diese Themen werden vermutlich erst 2023 beraten, einigte sich zunächst der Finanzausschuss.