Contra Wahlrecht mit 16

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Unser Gastautor Prof. Dr. Uwe Jun ist Politikwissenschafter mit Lehrstul an der Universität Trier

Manche Parteien in Deutschland wollen das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen auf Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausdehnen. Allen voran die Grünen und die FDP, die dies offensiv in ihrem jeweiligen Wahlprogramm proklamieren und (erfolglos) in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Deutschen Bundestag eingebracht hatten. Die Linkspartei geht sogar noch weiter und möchte in ihrem Wahlprogramm das Wahlalter auf 14 Jahre absenken.

Das Argument ist klar, stimmig und klingt zunächst einleuchtend: Möglichst viele Menschen sollen das Recht bekommen zu partizipieren, da eine Demokratie ein möglichst hohes Maß an Inklusion, also die Teilhabe möglichst vieler, garantieren sollte. Schließlich würde zumindest formal auch mehr Gleichheit und Generationengerechtigkeit erreicht, wenn möglichst viele Bürger an Wahlen teilnehmen können. Dann könnten die Jungen mehr mitbestimmen und Demokratie schon frühzeitig erlernen. Dagegen spricht nicht allzu viel. Oder doch?

Wo ist die Grenze zu ziehen? Wer sollte zu den Wahlbürgern dazu gerechnet werden? Auch Kinder oder alle dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer? In nahezu allen Demokratien Europas und Nordamerikas gilt das Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmen bilden Österreich und Griechenland). Der Staat bindet das Wahlrecht an die Volljährigkeit, was nachvollziehbar erscheint, diese beiden Aspekte nicht voneinander zu trennen; mit 18 Jahren dürfen Mann und Frau ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten heiraten, eine Wohnung mieten, Geschäfte abwickeln oder eben bei Wahlen auf nationaler Ebene ihre Stimme abgeben. Wollen die oben genannten Parteien dann auch andere Rechte 16-jährigen Bürgern geben?

Jede festgelegte Altergrenze hat etwas willkürliches

Mit der sogenannten Mündigkeit sind Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Eigenverantwortung verbunden. Diese drei Prinzipien sollten selbstverständlich auch für Wähler gelten, die selbstbestimmt, unabhängig und eigenverantwortlich eine Wahlentscheidung treffen können. Es kann sein, dass auch schon junge Menschen mit 14 oder 16 Jahren dazu in der Lage sind. Doch welche Altersgrenze erscheint hier angemessen? Darüber sollte eine breite gesellschaftliche Debatte geführt werden, sollten wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, sollten wir mehr mit den Betroffenen und deren Eltern darüber diskutieren, bevor der Gesetzgeber eine verbindliche Entscheidung trifft. Schon die unterschiedlichen Forderungen von Grünen und Linken zeigen, dass es differente Meinungen gibt, sodass jede neue Grenzziehung ein Hauch von Willkür umgibt. Die FDP wiederum verweist darauf, das Politische Bildung in den Schulen gleichzeitig gestärkt werden müsste. Fraglos keine schlechte Idee, aber nur selten umgesetzt. Müsste die Reihenfolge nicht lauten, erst Stärkung der Bildung, dann Senkung des Wahlalters?

Aber nur der Verweis auf geringere Mündigkeit und proklamierte höhere Manipulierbarkeit von Minderjährigen durch Peergroups, Eltern oder Schule reicht allein auch nicht aus. Eine Debatte ist vonnöten. Da die Verfassung geändert werden müsste, ist eine solche Diskussion ohnehin erfor- derlich, denn eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist bei einer solch wichtigen Frage mal nicht eben nebenbei zu erreichen. Bis dahin sollte erst mal alles bleiben, wie es ist. Die Demokratie ist ein spannendes Lern- und Experimentierfeld, aber die an ihr durchgeführten Experimente sollten auch mit den ihr innewohnenden Prinzipien und Prozeduren geführt werden. Das Wahlalter 18 hat sich bewährt, ob ein geringeres Mindestalter am Ende besser für unsere Demokratie ist, darüber sollten wir erst argumentativ streiten und dann entscheiden.

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