Anklage: Sexuelle Erregung und Mordlust als Tatmotiv

Das Medieninteresse an dem spektakulären Prozess ist groß: Mehrere Aufnahmeteams sind vor dem Lüneburger Landgericht platziert

Nach gerade einmal einer Viertelstunde Verhandlungsdauer war am gestrigen Dienstag der erste Prozesstag vor der 4. Großen Strafkammer über den Bispinger Dreifachmord wieder beendet. Nach Feststellung der Personalien sowie Verlesung der Klageschrift gegen Maurice-Leroy G. durch Oberstaatsanwalt Jochen Kaup vertagte Vorsitzender Richter Franz Kompisch die Verhandlung auf Freitag, 9.30 Uhr.

Mord in drei Fällen, begangen am 16. Mai dieses Jahres an einer 35-jährigen Bispingerin sowie deren elf und vier Jahre alten Kindern in deren Wohnung, lautet der Vorwurf gegen den heute 35-jährigen Angeklagten. Davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge.

Im Auto ausgenüchtert

Der Angeklagte, selbst Vater eines fünf Jahre alten Jungen, wollte sich auf Befragen nicht zu den gegen ihn erhobenen Tatvorwürfen äußern, die bundesweit für Aufsehen und Entsetzen gesorgt hatten. Der Angeklagte sei demnach am 16. Mai gegen 6 Uhr in die Wohnung der Frau, mit der er seit Kurzem zusammen war und die ihn wenige Stunden vorher nach einem Streit hinausgeworfen habe, zurückgekehrt, nachdem er sich mehrere Stunden zur Ausnüchterung in seinem vor dem Haus geparkten Auto aufgehalten habe. Im Schlafzimmer sei er auf die arglose Frau getroffen und habe sie mit einer Strumpfhose erdrosselt, um sich dadurch sexuell zu erregen. Den durch den Lärm wach gewordenen und hinzugekommenen vierjährigen Sohn der Getöteten habe G. zur Tatverdeckung sowie aus Mordlust mit einem USB-Kabel stranguliert, so die Anklage.

Danach soll er die elfjährige Tochter der 35-Jährigen, die nebenan im Kinderzimmer geschlafen hatte, ins Schlafzimmer getragen, sie ausgezogen und neben der ermordeten Mutter mehrfach vergewaltigt haben, wobei er ihr zu seiner sexuellen Erregung mit ihrem T-Shirt die Luft abgeschnitten und sie in die Matratze gedrückt haben soll, bis sie erstickt sei. Die Leiche des Mädchens habe der Angeklagte in einem Waldstück an der Bundesstraße 3 bei Bispingen abgelegt, wo sie zwei Tage später gefunden wurde. Die anderen beiden Mordopfer waren im Verlauf des Tattags entdeckt worden.

Alle Opfer seien arglos gewesen

Alle drei Opfer seien arglos gewesen, ist die Anklage überzeugt und sieht eine besondere Schwere der Tat. Vom Angeklagten gehe eine Gefährdung für die Allgemeinheit aus. Der Vorsitzende Richter hatte den in der Verhandlung als Nebenkläger anwesenden Angehörigen der drei Mordopfer anheimgestellt, den Saal während der Verlesung der Anklageschrift zu verlassen, um ihnen die schrecklichen Details zu ersparen. Das lehnten alle ab und hatten während der Schilderungen des Staatsanwalts erkennbar mit ihren Emotionen zu kämpfen.