AfD kann Walsroder Stadthalle nutzen

In der Walsroder Stadthalle will die AfD kommende Woche einen „Bürgerdialog“ veranstalten.

Wenn die AfD öffentliche Veranstaltungen ankündigt, formiert sich dagegen meist rasch Widerstand. So auch bei einem sogenannten Bürgerdialog mit drei Bundestagsabgeordneten, welchen die Partei, der rechtsextreme, teilweise auch rechtsextremistische Tendenzen vorgeworfen werden, in der kommenden Woche in Walsrode abhalten will und für das sie mit Hauswurfsendung im Walsroder Bereich geworben hat. Stattfinden soll der Bürgerdialog am Dienstag, 26. März, um 18 Uhr in der Walsroder Stadthalle.

Dagegen formieren sich mehrere Gruppen – unter anderem „Bündnis gegen Rechts“, „Omas gegen Rechts“, Gewerkschaften und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA). Sie rufen ihrerseits zur Teilnahme an eine Kundgebung am Dienstag ab 17 Uhr vor der Stadthalle gegen die AfD-Veranstaltung auf. Darüber hinaus kritisiert das „Bündnis gegen Rechts“ in einem offenen Brief an die Walsroder Stadtverwaltung und den Stadtrat, „dieser Partei einen Raum für ihre öffentliche Propagandaveranstaltung zur Verfügung zu stellen“. Das sei eine klare Absage an die Idee einer demokratischen weltoffenen Stadt. Die Partei habe sich seit ihrer Gründung nachweislich fortwährend radikalisiert und immer wieder durch rassistische und menschenfeindliche Auftritte von sich reden gemacht, so der Vorwurf. „Führende Vertreter der Partei kündigen immer offener an, was sie nach einem eventuellen Wahlerfolg zu tun gedenken“, heißt es weiter. Und: „Wir fordern die Verwaltung, die demokratischen Parteien und alle Vereine und Verbände, die sich an den Kundgebungen für Demokratie und gegen Rechtsradikalismus beteiligt haben, auf, alles zu unternehmen, um der AfD in Walsrode keine Bühne zu bieten.“

Weitere Veranstaltung am 29. April

Darauf hat die Stadt bereits reagiert. In einem Brief an die „Omas gegen Rechts“ begründet die Walsroder Bürgermeisterin Helma Spöring die Überlassung der Stadthalle. Demnach habe die Stadt keine Möglichkeit, einer zu Wahlen zugelassen und in Parlamenten vertretenen Partei den Zugang zu öffentlichen Räumen der Stadt zu verweigern. „Hierzu gibt es Gerichtsurteile, die zu berücksichtigen sind.“

Der Walsroder Stadtrat habe 2022 einen Beschluss zu der Nutzung der Halle gefasst. Auslöser dazu sei eine Klage der AfD gegen die Stadt zu der Nutzung der Stadthalle vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gewesen. Der Stadtrat hatte beschlossen, dass parteipolitische Veranstaltungen ab dem 1. Juli 2022 mit bis zu 220 Teilnehmern in der Stadthalle durchgeführt werden dürfen. Größere Veranstaltungen sind somit nicht möglich. In der Klage sei es um eine Veranstaltung mit rund 800 Teilnehmern gegangen. Aufgrund des Urteils wurde die Klage gegen die Stadt Walsrode abgewiesen, weil eine derart hohe Teilnehmerzahl mit der Baugenehmigung nicht vereinbar sei.

Das Urteil besage jedoch auch, dass Veranstaltungen im Rahmen der Baugenehmigung in der Stadthalle zuzulassen seien. Spöring weist darauf hin, dass die AfD für kommende Woche nicht den großen Saal, sondern den kleineren Hermann-Löns-Saal mit maximal 95 Teilnehmern gebucht und zudem viele Termine angefragt habe, so dass für den Stadthallenpächter auch nicht die Möglichkeit bestand, die ständige Belegung des Saales nachzuweisen. Und: Die Partei habe den Hermann-Löns-Saal für eine weitere Veranstaltung am 29. April gebucht.

In Soltau war vor einigen Jahren ein bereits angekündigter Bürgerdialog in der Alten Reithalle von der Stadt und dem Betreiber aufgrund eines formalen Fehlers kurzfristig abgesagt worden. Begründung: Die von der AfD beauftragte Agentur hatte seinerzeit die Gebühren für die Nutzung des Veranstaltungszentrums nicht fristgerecht gezahlt.