Knöllchenflut bringt Anwohner auf die Palme

Parken an der Wendeschleife in der Straße „Am Wasserwerk“ in Wietzendorf: Der rote Pkw auf dem Grünstreifen darf dort eigentlich nicht stehen.

Schikane oder nötige Konsequenz? Während der Anzeigenhauptmeister bundesweit in der medialen Berichterstattung für Aufsehen sorgt, ist - zum Missfallen einiger - das Ordnungsamt auf Wietzendorfs Straßen ebenso umtriebig. „Warum haben wir ein Ordnungsamt, das uns Bürger in letzter Zeit mit Knöllchen verseucht, was 40 Jahre nicht der Fall war? Brauchen wir unbedingt solche Nebeneinkünfte?“, schimpft ein Anwohner aus der Straße „Am Wasserwerk“ in der Wietzendorfer Gemeinderatssitzung.

Die Bewohner der Einbahnstraße samt Wendehammer klagen über zu spärlich ausgewiesene Parkflächen und Verwaltungspersonal, das penibel auf die Einhaltung geltender Vorschriften pocht. „Solange Müllabfuhr und Feuerwehr die Straße passieren können, hat es nie jemanden gestört, wenn auf einem der Grünstreifen geparkt wird“, wettert ein Familienvater auf Nachfrage in der Straße vor seinem Haus. „Man muss die Personalkosten wohl wieder reinholen“, vermutet ein anderer. Alle zwei Wochen bringt er seinen Anhänger auf einem Stellplatz vor seinem Haus sichtbar in eine deutlich andere Position - ohne ihn zu benutzen. „Mir wurde ansonsten mit einem Bußgeld gedroht.“

Tatsächlich wird es für Haushalte in der Spielstraße spätestens mit dem zweiten Auto eng. „Wir selbst wissen teilweise nicht wohin und müssen unsere Besucher bitten, an der in den Ort führenden Bahnhofsstraße zu parken“, heißt es. Dass man in eine Sackgasse fährt und mitunter „ohne Vorwarnung und Fingerspitzengefühl“ Knöllchen verteile, kommt bei den Anwohnern nicht gut an. Anlässlich einer Zusammenkunft im Anschluss an eine Beerdigung sei es dabei jüngst zu einer Knöllchenflut zum Nachteil mehrerer Personen gekommen, die auf Grünflächen standen.

Wenn, dann auch konsequent

Egal wie man es macht, macht man es falsch? Das dürfte sich Wietzendorfs Bürgermeister Jörg Peters denken. In der Frage, bei „Parksündern“ härter durchzugreifen oder nachsichtig mal ein Auge zuzudrücken, verweist er auf geltendes Recht. „Auch ohne Ordnungsamt können Sie nicht machen, was Sie wollen. Es gibt Gesetze und Vorschriften, an die sich jeder halten muss.“ Dass dies nie geahndet wurde, stehe „auf einem anderen Blatt Papier“. Ferner, so Peters, liege dem Kurswechsel der Verwaltung in erster Linie ausgesprochener Bürgerwunsch zugrunde. „Seitdem ich das Amt innehabe, bin ich wiederholt angesprochen worden, hier würde geparkt, wie sonst nirgendwo in Deutschland und ich möge endlich mal für Ordnung sorgen“, führt Peters aus.

Nachvollziehen, so der Verwaltungschef, könne er den Unmut angesichts der neuen Direktive allerdings schon. „Dass es nach vielen Jahren erstmal aufstößt, verstehe ich. Trotzdem bin ich überzeugt: Wenn man sich erstmal daran gewöhnt hat und alle wissen, dass das Ordnungsamt darauf achtet, werden sich auch alle an die Regeln halten.“ Demgemäß würde auch niemand belangt, der sich korrekt verhalte.

Im Vergleich mit anderen Ordnungswidrigkeiten wie einem vernachlässigten Heckenschnitt, unerlaubtem Plakatieren oder nicht sachgerecht entsorgten Müll wirkt die Diskussion um die Parksituation besonders aufgeladen. „Nicht alles, was das Ordnungsamt macht“, konstatiert Ratsherr Olaf Schröder, „stößt in der Politik auf Gegenliebe.“ Im Bewusstsein, dass einst geflissentlich kleine Parkflächen gepflastert wurden, hat der Unabhängige Wietzendorfer große Probleme mit den Grünflächen. „Als man damals in den Baugebieten damit plante, wurde auch geliebäugelt, dass dort geparkt werden kann.“ Mithin sei die jetzige Situation alles andere als zufriedenstellend.

Die Gemeindeverwaltung selbst plant Parkmöglichkeiten künftig auf grünen Arealen wie beispielsweise am Friedhof explizit auszuweisen. „Wir werden Flächen identifizieren, wo wir das Parken erlauben wollen und dann wird es auch zügig eine Kennzeichnung geben“, kündigt der Bürgermeister an. Fernab davon darf weiterhin auf keinem Grün- oder Seitenstreifen geparkt werden, wo Verkehrszeichen das Parken nicht ausdrücklich erlauben.