HKK-Standort: Gericht lässt Bürgerbegehren zu

Mitinitiator Otto Elbers, hier beim Werben für das Bürgerbegehren vor einigen Wochen, freut sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Jetzt gehe es an die Vorbereitung des Bürgerentscheids. Foto: at

Mitinitiator Otto Elbers, hier beim Werben für das Bürgerbegehren vor einigen Wochen, freut sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Jetzt gehe es an die Vorbereitung des Bürgerentscheids. Foto: at

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am gestrigen Donnerstag das Bürgerbegehren „Heidekreis-Klinikum“ (HKK) als vorläufig für zulässig erklärt. Damit sei der Kreisausschuss des Heidekreises verpflichtet, das Bürgerbegehren, das sich für den Neubau des HKK im Raum Dorfmark einsetzt, vorläufig zuzulassen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.

Bei ihrem Urteil ließ das Gericht das Rechtsgutachten, das der Landkreis nach der Sammlung der Unterschriften eingeholt hatte, außen vor. Bei der Eilentscheidung spielte ausschließlich die bereits erteilte Zulässigkeit durch den Kreisausschuss vom 10. August 2020 eine Rolle. Damals habe der Kreisausschuss vorab festgestellt, dass das Bürgerbegehren die rechtlichen Voraussetzungen erfülle, so die Sprecherin des Gerichts. Aufgrund dieser schon im Zusammenhang mit der Anzeige des Bürgerbegehrens getroffenen Vorabentscheidung dürfe der Kreisausschuss bei der abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nur noch prüfen, ob die weiteren Voraussetzungen, wie die Zahl der Unterschriften und die Frist für die Vorlage, eingehalten worden seien. Das sei geschehen.

Der Kreisausschuss sei an die Vorabentscheidung gebunden. Das sei auch Ziel des Gesetzgebers, um den Vertretern eines Bürgerbegehrens frühzeitig – also bevor sie für ihr Anliegen werben und Unterschriften sammelten – Gewissheit über die inhaltliche Zulässigkeit zu verschaffen. Allein der Umstand, dass der Kreisausschuss nach Einschaltung eines Gutachters im Oktober 2020 genauer hingesehen haben will, erlaube es nicht, von der Vorabentscheidung abzuweichen oder diese aufzuheben.

Auf Jubel stieß diese Ent- scheidung bei den Initiatoren des Bürgerbegehrens. Der Munstera- ner Adolf Köthe forderte den Landrat und den Kreisausschuss auf, das Bürgerbegehren nun schnellstens zuzulassen und kei- ne Beschwerde vor dem Oberver- waltungsgericht einzulegen, da dies nur noch mehr Geld koste, Bürger verärgere und den Land- kreis noch lächerlicher mache. Mitinitiator Otto Elbers sagte, er freue sich über die Aussage des Verwaltungsgerichts, dass es ein demokratischer Prozess sei, der nicht durch ein Rechtsgutachten torpediert werden könne. Von Landrat Manfred Ostermann gab es keine Reaktion.