Kreistagswahl: Wietzendorf wird zur Insel

Die Einteilung der Wahlbereiche für die jeweils bevorstehende Kreiswahl war seit der Zusammenlegung der ehemaligen Kreise Soltau und Fallingbostel 1977 Routine: Stets gab es sechs Wahlbereiche – jeweils drei im nördlichen und drei im südlichen Teil des Landkreises. Nun steht eine Änderung bevor. Bei der Kreistagswahl am 13. September 2026 soll es nur noch vier Wahlbereiche geben. Dies geht aus einer Beschlussvorlage hervor, über die der Kreistag in seiner morgigen Sitzung abstimmen wird.

Der Anlass für die Neufestlegung der Wahlbereichsgrenzen liegt sechs Jahre zurück: die Fusion von Walsrode und Bomlitz zum 1. Januar 2020. Dadurch ist die Einwohnerzahl der Lönsstadt deutlich gestiegen – mit der Folge, dass die Gesetzeslage Anpassungen erforderlich macht. Für die Kreiswahl 2021 konnte noch nach der bisherigen Struktur gewählt werden: Das „alte“ Walsrode bildete weiter allein den Wahlbereich 5, die ehemalige Gemeinde Bomlitz mit Bad Fallingbostel sowie dem Gemeindefreien Bezirk Osterheide den Bereich 4.

Künftig ist diese Einteilung jedoch nicht mehr zulässig, wie das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) klarstellt: „Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche für die Kreiswahl sollen die Grenzen der Gemeinden oder der Samtgemeinden eingehalten werden.“ Das heißt: Walsrode darf demnach nicht aufgeteilt werden.

Durch den Zuwachs aus Bomlitz stieg die Einwohnerzahl Walsrodes auf rund 31.000 – zu viele, um die bisherige Aufteilung aufrechterhalten zu können, denn das NKWG fordert auch annähernd gleichgroße Wahlbereiche, da jede Stimme unabhängig vom Wahlbereich das gleiche Gewicht haben soll. Die Größe darf lediglich um bis zu 15 Prozent vom durchschnittlichen Einwohnerwert abweichen. Bei rund 141.000 Einwohnern im Landkreis läge dieser Mittelwert bei sechs Wahlbereichen bei etwa 23.500 Einwohnern.

Bei vier Wahlbereichen steigt der Durchschnittswert auf etwas über 35.000 Einwohner. Den unterschreitet Walsrode zwar deutlich, bleibt mit -12,3 Prozent jedoch noch knapp im zulässigen Rahmen (Infobox). Nach dem Beschlussvorschlag soll der übrige Südkreis – mit Bad Fallingbostel, den drei Samtgemeinden sowie dem Gemeindefreien Bezirk – einen weiteren Wahlbereich bilden.

Während im südlichen Kreisgebiet eine zusammenhängende Wahlbereichskulisse gelingt, ergibt sich im nördlichen Teil eine „Insellösung“: Wietzendorf soll gemeinsam mit Schneverdingen, Bispingen und Neuenkirchen den Wahlbereich I bilden – ohne direkte territoriale Anbindung an die übrigen drei Kommunen. Soltau und Munster sollen den Wahlbereich II bilden – ebenfalls eine neue Konstellation.

Wahlbereich 3 ist der größte

Am 30. Juni 2025 hatte der Heidekreis laut Landesamt für Statistik 141.436 Einwohner. Bei vier Wahlbereichen ergibt sich damit eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 35.359 je Wahlbereich.

Die geplanten Wahlbereiche im Überblick:

Wahlbereich 1 (Neuenkirchen, Schneverdingen, Bispingen, Wietzendorf): 35.055 Einwohner, Abweichung: –0,86 Prozent

Wahlbereich 2 (Soltau, Munster): 37.617 Einwohner, Abweichung: +6,39 Prozent

Wahlbereich 3 (Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide, Samtgemeinden Ahlden, Rethem und Schwarmstedt): 37.746 Einwohner, Abweichung: +6,75 Prozent

Wahlbereich 4 (Walsrode): 31.018 Einwohner, Abweichung: –12,28 Prozent.

Reinhard VorwerkKommentieren