Steuerbetrug: Ein bis zwei anonyme Hinweise pro Woche
Das niedersächsische Finanzministerium hat ein System für anonyme Hinweisgeber zu Steuerbetrügereien freigeschaltet. Ein wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit, heißt es aus Hannover.
Neu sind anonyme Hinweise an die Finanzbehörden natürlich nicht, erklärt Soltaus Finanzamtschef Peter Kröger. Im Schnitt gingen alleine in Soltau in der Woche ein bis zwei Hinweise zu mutmaßlichen Steuerhinterziehungen ein. Die Qualität dieser Tipps variiere dabei deutlich. Sie reichten von diffusen anonymen Andeutungen, die kaum verwertbar seien, bis zum „Volltreffer, bei denen der Anzeigeerstatter möglichst auch Unterlagen zur Verfügung stellen kann, die konkrete Ermittlungsansätze ermöglichen“, so Kröger.
Gleichwohl ist er zufrieden mit dem neuen System. Denn anders als bislang ermöglicht die Meldeplattform auch Rückfragen an den Tippgeber. „Mit dem neuen System kann man anonym bleiben, aber dennoch auch im Nachhinein noch nach Hinweisen fragen“, so Kröger aus Sicht der Finanzbeamten.
Das Meldeportal biete einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg, um anonym oder auch namentlich Hinweise zu geben. Laut niedersächsischem Finanzminister Gerald Heere (Grüne) schließt es eine Vollzugslücke, da man bislang in den Finanzämtern Tipps ohne Namensnennung häufig nicht ausreichend habe überprüfen können, weil Rückfragen nicht möglich waren. Nun könne man auch bei anonymen Meldungen gezielte Fragen zum angezeigten Sachverhalt stellen, ohne dass die Hinweisgeber ihre Identität preisgeben müssten.
Die eingehenden Hinweise werden zunächst von der regional zuständigen Steuerfahndungsstelle geprüft. Im Fall von Soltau ist dies das Finanzamt in Lüneburg. Bei Bedarf werden dann weitere Maßnahmen in Absprache mit den Behörden am Rühberg getroffen, erklärt Kröger.
Ansonsten werde mit den Hinweisen wie bisher verfahren: Die Sachgebietsleitung des Außendienstes sichte die Eingänge und entscheide in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Liege nach dem Abgleich mit den Steuerakten ein hinreichender Verdacht auf eine Steuerverkürzung vor, könne nach Lage des Falls anlassbezogen eine Betriebs-, Umsatzsteuersonder- oder eben Lohnsteueraußenprüfung stattfinden. „Gegebenenfalls findet auch ein unangekündigter Besuch der Steuerfahndung statt“, erklärt Kröger. Das neue System habe nichts mit Denunziantentum zu tun: „Wir sind für jeden Hinweis dankbar“, erklärt Kröger, schließlich wolle man dem gesetzlichen Auftrag nachkommen, die zutreffenden Steuern festzusetzen. „Jede Steuerhinterziehung ist nicht nur ein Betrug gegenüber dem Staat, sondern gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, die ehrlich Steuern zahlen.“