DOS: Land verwehrt Soltau weitere Bauleitplanung

Bislang hat das Designer Outlet in Soltau eine Größe von 10000 Quadratmeter Verkaufsfläche. Die Stadt und die Investorien möchten es um 5000 Quadratmeter erweitern. Foto: at

Dass die Kosten für Verfahren rund um die Ansiedlung und bis heute um die Erweiterung des Designer-Outlets in Soltau (DOS) hoch sind, ist unstrittig. Aufseiten der Stadt trägt DOS-Investorin Sylvie Mutschler die Ausgaben. Wie viel Geld das Land Niedersachsen bislang aufgewendet hat, wollte nun der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Karl-Ludwig von Danwitz wissen.

Seit Anfang der 2000er-Jahre war das DOS Gegenstand zahlreicher Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sowie begleitender Vorgänge. Besonders der Bereich Raumordnung im Landwirtschaftsministerium war gefordert, da das Outlet nur mithilfe einer Ausnahmeregelung im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) genehmigt worden war. Teils hätten eigene Mitarbeiter des Landes, teils solche externer Kanzleien die Vorgänge bearbeitet, heißt es in der Antwort. Doch konkrete Summen nennt die Landesregierung nicht: Man habe keine Gesamtübersicht über die Kosten aller zum Teil schon mehr als 20 Jahre zurückliegenden Verfahren.

Aktuell stehen zwei Verfahren im Vordergrund. Die Stadt klagt gegen die jüngste Entscheidung des Landes, das die angestrebte DOS-Erweiterung erneut abgelehnt hatte. Zuvor hatte man sich auf einen Kompromiss geeinigt: Statt einer Verdoppelung der Gesamtfläche auf 20.000 wurden nur 15.000 Quadratmeter beantragt. Dafür wurde zunächst ein Raumordnungs- und schließlich ein Zielabweichungsverfahren geführt, indem letztlich die Genehmigung vor allem mit dem Verweis auf die fehlende integrierte Lage versagt worden war. Aber das könne es gar nicht, argumentiert wiederum die Stadt, weil das Outlet vor den Toren Soltaus gebaut wurde. Genehmigt wurde es einst, um die touristische Attraktivität der Lüneburger Heide zu steigern. Diesen Effekt sieht das Land nicht, die Stadt Soltau wiederum schon. Wie viele Touristen mehr kommen sollten, sei aber nie festgelegt worden.

Im zweiten Verfahren wehrt sich die Stadt gegen das Verbot des Landes, die Bauleitplanung weiterzuführen. Noch im September 2024 beschäftigte sich der Bauausschuss mit der Änderung des Flächennutzungs- und des vorliegenden Bebauungsplans. Man war der Überzeugung, man habe bislang alles richtig gemacht, daher wollte die Stadt parallel zur möglichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts seine Pläne weiter voranbringen.

Wann die Gerichte zu den DOS-Klagen überhaupt tätig werden, ist offen. Das Land jedenfalls schätzt seine Erfolgsaussichten in den laufenden Verfahren als positiv ein. Eine außergerichtliche Einigung sei nicht absehbar, heißt es in der Antwort an CDU-Landtagsabgeordneten von Danwitz und weiter: „Angesichts der Bedeutung der betroffenen LROP-Regelungen zur landesweiten Sicherung ausreichender Versorgungsstrukturen werden die notwendigen Kosten zu deren Durchsetzung als angemessen betrachtet.“