Windkraft: Mit 20 Standorten Ausbauziel 2027 übererfüllt

39 potenzielle Flächen hat die Kreisverwaltung auf Herz und Nieren für ihre Eignung zum Bau von Windkraftanlagen bis zu einer Höhe von 250 Metern geprüft. Schlussendlich bleiben 20 mögliche Standorte übrig, zusammenrechnet ist das eine Fläche von rund 4322 Hektar. Foto: bk

Nach umfassender Prüfung steht fest: Der Heidekreis kann auf 20 Vorranggebieten das Ausbauziel für Windkraft bis zur ersten Etappe Ende 2027 erreichen. Acht Flächen liegen im nördlichen, acht im südlichen und vier im mittleren Kreisgebiet. Insgesamt handelt es sich um rund 4322 Hektar, auf denen Windräder mit Höhen von bis zu 217 bzw. 250 Metern gebaut werden könnten.

Ob der Ausbau auf diesen Flächen tatsächlich erfolgen wird, ist jedoch noch offen. Nach drei Jahren Planung liegt bislang nur ein erster Entwurf vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange soll im nächsten Schritt nach den Sommerferien erfolgen. Noch ist die Kreisverwaltung guten Mutes, im November kommenden Jahres die Planungen zu beenden und genehmigt zu bekommen, so hieß es im zuständigen Fachausschuss in Bad Fallingbostel am Dienstag.

Ziel ist es, Ende 2027 das vom Land Niedersachsen vorgegebene Flächenziel gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu erreichen, das auf den Vorgaben des Bundes beruht. Deutschland will seine erneuerbaren Energien bis 2030 auf mindestens 80 Prozent und bis 2035 auf 100 Prozent ausbauen. Für den Heidekreis wurde nach landesweiter Potenzialanalyse festgelegt, bis 31. Dezember 2027 1,91 Prozent der Fläche für Vorranggebiete auszuweisen, das sind zusammen 3596 Hektar. Bis Ende 2032 müssen es insgesamt 2,47 Prozent der Fläche sein: 4654 Hektar.

Ob dieses langfristige Ziel realisiert wird, ist jedoch ungewiss. Laut Erstem Kreisrat Oliver Schulze gibt es im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung eine Revisionsklausel, sodass die Vorgaben für 2032 noch einmal geprüft werden sollen. Schulze zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass die noch fehlenden rund 300 Hektar von den Kommunen bereitgestellt werden: Dort gebe es eigene Bestrebungen. „Sonst müssen wir auf Kreisebene noch nachlegen. Wir sind aber mit großer Gelassenheit unterwegs“, so Schulze zu den Vorgaben.

Swantje Wendt-Krause und Lisa-Marie Tiedemann von der Kreisverwaltung haben zunächst 39 mögliche Flächen untersucht. Anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs sowie zahlreicher Vorgaben von EU, Bund und Land wurden 19 Flächen ausgeschlossen. Betrachtet wurden Abstände zu Siedlungen, zu Autobahnen und Hubschraubertiefflugstrecken, aber auch sonstige Höhenbeschränkungen durch die Bundeswehr.  Außerdem wurden Belange wie vorhandene Windparks eingepreist, aber auch Infrastruktur wie Südlink oder bergbauliche Anlagen. Eine große Rolle spielten der Natur- und Landschaftsschutz, Gewässer und die Raumverträglichkeit. Hinzu kam eine umfassende Umweltprüfung.

Auslegung nach Sommerferien

Einmütig empfahl der Kreisfachausschuss für Bau, Natur, Umwelt und Landwirtschaft bei einer Enthaltung den Auslegungsbeschluss zum „Sachlichen Teilprogramm Windenergie“ dem Kreistag zu Abstimmung. Der Kreistag tagt am Freitag, 13. Juni, um 16 Uhr im Kreishaus in Bad Fallingbostel. Nach dem Beschluss sollen die Planungsunterlagen für das „Sachliche Teilprogramm Windenergie“ nach den Sommerferien für drei Monate öffentlich ausgelegt werden.