Strom von der Konkurrenz: Diskussion um Aufsichtsräte

Stadtwerke wie die der Kommunen Munster und Bispingen stellen einen Zirkelschluss der Daseinsvorsorge her, indem sie nicht nur die energetische Versorgung sichern, sondern auch defizitäre Einrichtungen wie Schwimmbäder. Foto: bk

Die Strompreise der Stadtwerke Munster-Bispingen und das Verhalten einzelner Mitglieder ihres Aufsichtsrats sorgen für Diskussionen. Konkret geht es um die Frage, ob Aufsichtsräte eines kommunalen Unternehmens ihren privaten Strombedarf bei eben diesem Unternehmen decken sollten.

Seit dem 1. Januar verlangen die Stadtwerke Munster-Bispingen im Grundversorgungstarif einen Arbeitspreis von 36,99 Cent pro Kilowattstunde sowie einen jährlichen Grundpreis von 66,53 Euro. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden ergeben sich daraus Stromkosten von rund 1360 Euro im Jahr, was etwa 113 Euro pro Monat entspricht. Freie Stromanbieter sind preiswerter, nach Angaben von Vergleichsportalen kann die Differenz zum kommunalen Grundversorgungstarif mehr als 500 Euro jährlich betragen. Der kommunale Tarif „Heidjer-Strom dynamisch“ für dauerhafte Vertragskunden ist günstiger als die Grundversorgung, liegt aber immer noch über den Angeboten vieler privater Anbieter.

Stadtwerke sind ob ihrer Preise regelmäßig der Kritik ausgesetzt, verweisen in diesem Zusammenhang aber darauf, dass ihre Tarife nicht nur die Stromlieferung abdecken, sondern auch Kosten für Netzinfrastruktur, Versorgungssicherheit sowie die Mitfinanzierung kommunaler Einrichtungen wie Schwimmbäder und anderer Bereiche der Daseinsvorsorge enthalten.

Nach Informationen der BZ beziehen mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke Munster-Bispingen ihren privaten Strom nicht von den Stadtwerken, sondern von anderen Anbietern. Die Betroffenen sind zugleich kommunalpolitisch tätig und wurden über ihre Mandate in den Aufsichtsrat entsandt.

SPD-Stadtrat und Stadtwerke-Aufsichtsrat Christian Lange bestätigt auf Nachfrage, dass er seinen Strom bei einem anderen Anbieter bezieht. „Ein Nichtbezug von Strom bei den Stadtwerken Munster-Bispingen bedeutet nicht, dass man dem Unternehmen nicht vertraut. Dies hat vielmehr wirtschaftliche Gründe“, erklärt Lange. Aufgabe des Aufsichtsrats sei es, wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen. „Bei sich selbst diese Wirtschaftlichkeit zu vernachlässigen, wäre aus meiner Sicht falsch“, so Lange.

Die Diskussion berührt grundsätzliche Fragen zur Rolle kommunaler Unternehmen, zur Daseinsvorsorge und zur solidarischen Vorbildfunktion kommunaler Mandatsträger. Eine rechtliche Verpflichtung für Aufsichtsratsmitglieder, Strom von den Stadtwerken zu beziehen, besteht nicht.

Zwei defizitäre Schwimmbäder

Die Stadtwerke Munster-Bis- pingen betreiben das Allwetterbad und das Luhetalbad. Auf Nachfrage der BZ bestätigt Stadtwerke-Geschäftsführer Jan Niemann, dass „die Verluste des Allwetterbades in den letzten fünf Jahren durchschnittlich minus 706.000 Euro und die Verluste des Luhetalbades durchschnittlich minus 265.000 Euro“ betrugen. Ginge es nur um ökonomische Zahlen, müssten die Bäder wohl geschlossen werden. Da Stadtwerke als öffentliches Unternehmen aber Daseinsvorsorge betreiben, behalten sie mittels Querfinanzierung auch solche defizitären Geschäftsbereiche bei.