Dann lieber ohne: Aktiver Lärmschutz hat Tücken
Sebastian Schülke, Technischer Leiter und Eisenbahnbetriebsleiter der Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen GmbH (Sinon), schaut sich die zu reaktivierende Bahnstrecke am Lüneburger Kurpark an. Foto: dth
Die Reaktivierung der Bahnstrecke Soltau-Bispingen-Lüneburg tritt in die nächste Planungsphase. Auch die Baukosten wurden noch einmal neu kalkuliert, mit dem bei öffentlichen Infrastrukturprojekten fast schon obligatorischen Ergebnis, dass sie nach oben korrigiert werden mussten. Gefährdet sei das Vorhaben dadurch aber nicht, stellt Sebastian Schülke im Interview klar (ganzes Gespräch in der BZ vom 1. April). „Wir haben die Kosten-Nutzen-Berechnung aktualisiert und kommen nun auf einen Faktor von 2,91 für die Gesamtstrecke“, so der Technische Leiter der Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen (Sinon). „Damit liegt das Projekt weiterhin deutlich über der Fördervoraussetzung von 1,0“. Es sind Werte, von denen die DB bei ihrer geplanten Neubaustrecke Hannover-Hamburg „nur träumen kann“, hatte Bispingens Bürgermeister Dr. Jens Bülthuis kürzlich angemerkt.
Kostentreiber ist zusätzlicher Lärmschutz, von dem es anfangs hieß, man könne auf ihn verzichten. Der für Ende 2028 vorgesehene Neustart des vor über 50 Jahren eingestellten regulären Personenverkehrs auf der alten Trasse von 1913 soll dank moderner Triebwagen nur geringe Lärmbelästigung mit sich bringen. Allerdings soll die Strecke weiterhin auch für geräuschintensiveren Güterverkehr genutzt werden. Einer von maximal vier Güterzügen täglich könnte in den sensiblen Nachtstunden rollen. Lärmschutz soll die Auswirkungen für Anwohner begrenzen. In den meisten Fällen genießen sie ein Anspruch auf Lärmschutzwände, in Einzelfällen soll passiver Schutz durch Schallschutzfenster ausreichen – von einem „Wermutstropfen“ sprach Bispingens Ortsvorsteher Stephan Müller im Bauausschuss (BZ vom 7. Februar).
„Einige fürchten um ihre freie Sicht“
Inzwischen zeigt sich, dass das nicht alle Anwohner so sehen. Betroffene in Steinbeck sprechen sich teils gegen Schallschutzwände aus, weil die ihrerseits Beeinträchtigungen wie Schattenwurf und Sichtbehinderungen mit sich bringen. „Einige fürchten um ihre freie Sicht“, bestätigt Steinbecks Ortsvorsteher Wolfgang Meyer. Das wirft Rechtsfragen auf: Können Betroffene auf rechtlich vorgesehenen Schutz verzichten? Und was gilt bei einem Eigentümerwechsel oder neuen Mietern?
Während solche Fragen noch nicht gänzlich geklärt sind, hebt Meyer einen anderen Aspekt positiv hervor. Die an allen unbeschrankten Bahnübergängen vorgesehenen neuen Signalanlagen schlügen zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen erhöhten sie die Sicherheit, zum anderen dienten sie mittelbar dem Lärmschutz, weil der Warnlaut nahender Züge wegfällt. Das schrille Pfeifsignal sei für Anwohner im Besonderen Maße störend gewesen. Bald gehört es der Vergangenheit an.