Ein schwer begreifbares Verbrechen
Der kleine Richard-Fröhlich-Weg hinter der KGS Walsrode wurde am Sonnabend des 7. März kurz vor 17 Uhr zum Schauplatz eines Verbrechens, das den Ermittlern der Polizei auch 100 Tage später noch Rätsel aufgibt.
Ein Mann attackiert am hellichten Tag mitten in Walsrode eine Frau, er fügt der 27-Jährigen mutmaßlich mit einem Messer lebensgefährliche Verletzungen im Kopf- und Halsbereich zu – und kommt ungeschoren davon, muss sich nicht vor Gericht verantworten? Soweit ist es noch nicht. Und doch: Auch 100 Tage nach dem Verbrechen, das sich am 7. März auf dem Richard-Fröhlich-Weg unweit der Böhme und der Gesamtschule abspielte, tappt die Polizei noch im Dunkeln. Es gibt immer noch keine Festnahme, offenbar nicht einmal eine überzeugende Hypothese zum Tatmotiv, und seit einiger Zeit auch keine an neue Erkenntnisse anknüpfende Zeugenaufrufe mehr. In den ersten Wochen nach der Bluttat hatten die Aussage einer Zeugin, die am Nachmittag des Tattages einen sich auffällig verhaltenden Mann beobachtet haben will, sowie ein in Tatortnähe gefundener Schlüsselbund zunächst noch Hoffnung auf erfolgsversprechende Ermittlungsansätze gemacht (BZ vom 25. März und 1. April). Doch die verpufften. Seitdem ruht der See, so scheint es.
Natürlich hat die Polizei den Fall noch nicht „zu den Akten gestellt“, dazu ist er noch zu frisch, und auch zu relevant. Es geht um versuchten Mord. Die eingerichtete Sonderkommission (Soko) Weg ist weiter am Fall dran, bestätigt die Polizeiinspektion Heidekreis auf Nachfrage. Möglicherweise besteht sie inzwischen aus weniger Personen als bei ihrer Einsetzung, aber dazu sagt Tarek Gibbah nichts. „Zu konkreten Personalstärken oder etwaigen Reduzierungen machen wir grundsätzlich keine Angaben“, lässt der Polizeisprecher ausrichten. Die Besetzung der Soko werde „fortlaufend an die aktuelle Ermittlungs- und Einsatzlage angepasst“. Noch haben die Beamten offenbar genug zu tun. „Es gehen neue Spuren und Hinweise ein, zudem sind noch nicht alle bereits vorliegenden Erkenntnisse abschließend ausgewertet“, so der Polizeisprecher.
Die Gefahr, dass die Tat zu einem ausermittelten „Cold Case“ wird, lässt sich gleichwohl nicht von der Hand weisen. In der Kriminalistik gilt der Erfahrungssatz, dass die Wahrscheinlichkeit der Aufklärung schwerer Verbrechen nicht linear sinkt, sondern steil abfällt, wenn es innerhalb der ersten 48 Stunden keinen entscheidenden Durchbruch gibt. Auch im Heidekreis und der Region wurden die letzten Tötungsdelikte schnell aufgeklärt. Darunter eine Messerattacke am Bahnhof Hodenhagen im Februar 2025, bei der der psychisch kranke Angreifer noch am Tatort festgenommen wurde. Die Tat erinnert an den Angriff in Walsrode, weil auch sie scheinbar aus heiterem Himmel erfolgte und sich das weibliche Opfer, das den Angriff überlebte, und der Täter nicht kannten.
Spekulationen erschüttern Sicherheitsgefühl
Die Vorstellung, dass es sich erneut um einen psychisch kranken Täter handeln könnte, ist beunruhigend. Ist der Mann weiterhin gefährlich, treibt er sich im Heidekreis herum? Es sind Spekulationen, die das Sicherheitsgefühl beeinträchtigen können, insbesondere in der Stadt Walsrode und unter jungen Frauen. Tatsache ist, dass die Polizei bislang keine Hinweise auf eine Beziehungstat hat und der Tatablauf auch nicht auf einen Raub oder ein versuchtes Sexualdelikt hindeutet. Ein rational nachvollziehbares Motiv kann nicht erkannt werden, womöglich liegt der Antrieb zur sinnlosen brutalen Tat allein im Kopf des Täters.
Die Ermittler kommunizierten von Beginn an, dass sie sich viel von möglichen Zeugenaussagen erhofften. Immerhin geschah das Verbrechen im Stadtgebiet, wenn auch an einer schwer einsehbaren Stelle eines reinen Fußweges. Ob man sich noch einmal massiver an die auch überregionale Öffentlichkeit wenden wird, womöglich im Rahmen von Fahndungsformaten in Funk und Fernsehen, mag die Soko nicht verraten. Man habe allerdings schon einiges in diese Richtung unternommen, stellt Gibbah unter Verweis auf die Berichterstattung in überregionalen Medien, die Social-Media-Kanäle der Polizei selbst sowie verschiedene Online-Plattformen klar. Das Ermittlerteam stehe zudem im engen Austausch mit weiteren Fachdienststellen.
Gänzlich eingestellt würde das Ermittlungsverfahren im Falle der dauerhaften Erfolglosigkeit erst in vielen Jahrzehnten, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Täter inzwischen verstorben ist. Es gibt im deutschen Strafrecht keine Verfolgungsverjährung für Mord, und das gilt auch für den Versuch. So verurteilte zum Beispiel das Landgericht Ulm 2022 einen ehemaligen US-Soldaten für einen 1985 in Göppingen begangenen Mordversuch an einer damals 29-Jährigen. Die Tat lag 37 Jahre zurück, der Mann war mittlerweile 65 Jahre alt und lebte längst wieder in den USA. Seine Vergangenheit holte ihn aufgrund von DNA-Spuren ein.