Windkraft: Land bleibt beim Flächenziel
Wenn der Landkreis trotz militärischer Beschränkung der Flächen sein Windkraftflächenziel nicht fristgerecht erreicht, werden Windkraftanlagen im Außenbereich gegenüber anders bestehenden Flächennutzungsplänen privilegiert sein. Fotos: Adobe Stock/Montage: bz
Trotz verschärfter militärischer Einschränkungen hält die niedersächsische Landesregierung das gesetzliche Flächenziel für den Ausbau der Windenergie im Heidekreis weiter für erreichbar. Eine belastbare Begründung dafür liefert sie allerdings nicht. Vielmehr verweist das Landwirtschaftsministerium auf theoretische Flächenpotenziale, zusätzliche planungsrechtliche Möglichkeiten und die Verantwortung des Landkreises selbst. Gleichzeitig räumt die Landesregierung gegenüber der BZ ein, dass sie derzeit nicht beurteilen könne, ob der Heidekreis unter den neuen Rahmenbedingungen das Ziel tatsächlich erreichen wird.
Die neue sicherheitspolitische Lage hat dazu geführt, dass Bundeswehr und Nato ihre Vorbehalte gegenüber Flächenplanungen deutlich ausgebaut haben. Tiefflüge und ungestörte Radarsicht ohne sogenannte Verschattung haben an Priorität gewonnen. Besonders ins Gewicht fällt dabei die Ausweitung des Schutzbereichs um die Nato-Radarstation von fünf auf zehn Kilometer sowie der Wegfall von Flächen im Raum Munster.
Eine konkrete Bewertung dieser Entwicklung nimmt die Landesregierung nicht vor. Stattdessen verweist sie darauf, dass der Heidekreis in bisherigen Gesprächen erklärt habe, das Zwischenziel bis 2027 erreichen zu können. Für das Jahr 2032 lägen dem Ministerium noch keine vollständigen Planunterlagen vor, sodass eine Bewertung derzeit nicht möglich sei. Gleichzeitig verweist das Land auf seine Windflächenpotenzialanalyse, nach der im Heidekreis theoretisch 4,18 Prozent der Kreisfläche als Potenzial vorhanden seien. Für das gesetzliche Teilziel müssten lediglich 2,47 Prozent ausgewiesen werden.
Genau an diesem Punkt entsteht jedoch ein Widerspruch. Die Potenzialanalyse berücksichtigt die jüngsten militärischen Einschränkungen nicht vollständig. Während der Landkreis darauf hinweist, dass sich die tat sächlich verfügbaren Flächen durch neue Bundeswehr-Vorgaben deutlich verringern, hält das Land weiterhin an den ursprünglichen Potenzialzahlen fest, ohne darzulegen, welcher Anteil dieser Flächen unter den aktuellen Bedingungen überhaupt noch realistisch nutzbar ist.
Nach eigenen Angaben steht die Landesregierung weiterhin im Austausch mit dem Heidekreis sowie der Bundeswehr. Konkrete Ergebnisse nennt die Landesregierung in dem Kontext nicht.
Doch an einem Punkt hat die Bundeswehr wohl ein Entgegen kommen signalisiert. Laut Landesregierung haben die Streitkräfte „zugesagt, Stellungnahmen künftig so abzufassen, dass sie Planungsträgern einen dem entsprechend verlässlichen Planungsrahmen geben“.
F-Pläne nachrangig bei Landkreis-Versagen
Erreicht der Landkreis sein Teilflächenziel zum Stichtag nicht, gilt die sogenannte „Super-Privilegierung“, mit zwei Rechtsfolgen: Windenergieanlagen können auch außerhalb der ausgewiesenen Windenergiegebiete beantragt werden. Die Anlagen würden auch auf Flächen genehmigt, die durch das Raumordnungsprogramm oder durch einen kommunalen Flächennutzungsplan eigentlich für eine andere Nutzung „reserviert“ sind. Solche Planungen verlieren also in Bezug auf Windenergieanlagen ihre Steuerungswirkung; die Realisierung konkurrierender Vorhaben wird dadurch erschwert.