Neue Regel gegen des Igels Feind

Während andernorts ein Nachtfahrverbot für Mähroboter noch diskutiert wird oder gar scheiterte, hat Schneverdingen nun ab dem neuen Jahr ohne größere Widerstände ein solches auf den Weg gebracht. Foto: Petr Bonek/Adobe Stock

Sobald es dämmert, gehen Igel auf Nahrungssuche. Mähroboter kommen sehr leise daher und fügen daher zunehmend kleinen Wildtieren erhebliche Verletzungen zu. Der Nachwuchs bleibt zurück: 80 Jungigel pflegte die Wildtierhilfe Lüneburger Heide im September 2024 und musste einen Aufnahmestopp verhängen, weil ihre Kapazität ausgeschöpft war. Hamburg hat diesen September schon ein Nachtfahrverbot eingeführt, im Kreis Plön scheiterte das Vorhaben, andernorts wird noch darüber diskutiert.

Ohne größere Widerstände und Diskussionen hat Schneverdingen nun ab dem neuen Jahr ein Nachtfahrverbot auf den Weg gebracht. Im gesamten Stadtgebiet ist der Betrieb von Mährobotern nur in der Zeit von 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang erlaubt. Der Mähroboter ist des Igels Feind, darauf wiesen Naturschutzbund (Nabu) und Wildtierhilfe zuletzt immer wieder hin. Schwere Verletzungen von Igeln nehmen durch motorisierten Gartengeräte zu, vor allem durch Mähroboter.

„Je eher Mähroboter nachts und in der Dämmerung an der Ladestation bleiben müssen, desto besser für den Igelschutz im Heidekreis", forderte Antje Oldenburg vom Nabu-Kreisverband im Sommer den Heidekreis auf, sich Städten wie Göttingen, Hildesheim oder Erfurt anzuschließen, die bereits ein Nachtfahrverbot eingeführt haben. Um den Flickenteppich kommunaler Einzelregelungen aufzulösen und einen einheitlichen, flächendeckenden Schutz zu garantieren, dürfe die Verantwortung zudem nicht weiter zwischen Land, Bund und EU hin- und hergeschoben werden, plädierte der Naturschutzbund als Reaktion auf die Anhörung der Online-Petition zu einem landesweiten Verbot.

Eine weitere neue Regelung kam zwischen den Haushaltsberatungen und dem beschließenden Rat kurzfristig dazu. Ausgelöst durch die Nachfrage von Ratsmitglied Rolf Weinreich (SPD) im Feuerwehrausschuss. Im Landschaftsschutzgebiet Höpen und im Schneverdinger Stadtgebiet zwischen Am Jordan, Inseler Straße, Weststraße und Wiesentrift, Feld-, Sand- und Oststraße und Verdener Straße, inklusive Freizeitbegegnungsstätte und Walter-Peters-Park II müssen Hunde bereits ganzjährig an der Leine geführt werden. „Was ist mit dem Camp Reinsehen?“, fragte Weinreich.

„Das haben wir gerne nochmal aufgegriffen und haben dann mit der unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufgenommen“, erklärte Bürgermeisterin Meike Moog-Steffens später im Rat. In der neuen Gefahrenabwehrverordnung erweitert die Stadt nun die ganzjährige Leinenpflicht ab Januar 2026 auf das Camp Reinsehlen. Bislang gilt dort vom 1. April bis 15. Juli während der Brut- und Setzzeit die landesweite Leinenpflicht, bei der auch die Magerrrasenflächen nicht betreten werden dürfen.

Ab Januar dürfen Hundehalter und Gassigänger dort, wie im Höpen und in der Stadt, auch außerhalb dieser Zeit ihre Vierbeiner nicht frei laufen lassen. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen. Ausnahmen gibt es für Rettungs- oder Hütehunde und im Einsatz der Polizei, des Zolls und bei rechtmäßiger Jagd. In der Osterheide und dem Pietzmoor, weil Naturschutzgebiet, müssen Hunde sowieso immer angeleint sein. Dies muss deshalb nicht zusätzlich in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt werden.

Für das Camp Reinsehlen mit seinem Sandmagerrasen als neues von der EU anerkanntes FFH-Gebiet ist der zukünftige Status als mögliches Naturschutzgebiet noch offen. Das liegt in der Hand des Landkreises. Anfang nächsten Jahres wird sich der Rat aber nochmal intensiver mit der Brut- und Setzzeit beschäftigen. Die Stadt hat vor, den Zeitraum im Camp Reinsehlen ausweiten. Denn durch den Klimawandel beginnen die Bodenbrüter schon deutlich früher mit Nestbau und Aufzucht ihres Nachwuchses.

Susanne SchmidtKommentieren