Bestattungen in Soltau werden deutlich teurer

Die Stadt Soltau passt ihre Friedhofsgebührensatzung an. Die meisten Gebühren werden angehoben. Foto: as

Für Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen in Soltau werden ab sofort deutlich höhere Gebühren fällig. Die Stadt hat ihre Friedhofsgebührensatzung überarbeitet und die meisten Gebühren um 20 Prozent erhöht. Der Stadtrat stimmte der Gebührenänderung bei seiner letzten Sitzung im Dezember zwar mehrheitlich zu. Vorausgegangen war jedoch ein Antrag der AfD-Fraktion, die Erhöhung auf zehn Prozent zu deckeln, um die Bürgerinnen und Bürger nicht noch stärker zu belasten. Der Änderungsantrag wurde bei zwei Ja-Stimmen (AfD) und drei Enthaltungen abgelehnt. Grund für die Anhebung sind laut Verwaltung steigende Kosten für Personal, Pflege und Unterhaltung der städtischen Anlagen sowie Investitionen in Infrastruktur und Grünflächen.

Bereits in der Kalkulation 2023/2024 sei eine Erhöhung von acht Prozent beschlossen worden. Damals habe man aus Sorge um die finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger, die Anhebung moderat gefasst. Doch diese Anpassung habe nicht ausgereicht, heißt es in den vorgelegten Unterlagen zum Beschluss: Der Kostendeckungsgrad habe 2023 bei nur rund 59 Prozent gelegen und sei bis 2024 auf nur noch 57 Prozent gesunken. Die Nachberechnungen hätten zudem erhebliche Unterdeckungen gezeigt: So lagen die tatsächlichen Kosten für alle gebührenfähigen Leistungen im Zeitraum 2023 bis 2024 bei rund 537.000 Euro, während die Einnahmen nur 323.000 Euro betragen hätten.

Neu in der Kalkulation 2026/2027 berücksichtigt, wurde der sogenannten Grünwert. Friedhöfe erfüllen neben ihrer Funktion als Bestattungsort auch ökologische und soziale Aufgaben: Sie sind Erholungsräume, verbinden innerstädtische Wege und fördern Flora und Fauna. Für diesen öffentlichen Nutzen werden rund 12,5 Prozent der Friedhofsflächen nicht mehr auf die Gebühren umgelegt, heißt es.

Die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe für die gängigsten Bestattungsformen ändern sich wie folgt: Ein Reihengrab für Kinder bis fünf Jahre kostet künftig 204 Euro, statt bisher 170 Euro. Ein Reihengrab für Personen über fünf Jahre steigt von 327,50 auf 393 Euro, ein anonymes Sarggrab von 524,50 auf 629 Euro. Für ein Rasenreihengrab für Särge werden künftig 4305 Euro fällig, nach 3587 Euro in der letzten Kalkulation. Auch Urnenbestattungen werden teurer: Ein Reihengrab für eine Urne steigt von 262,50 auf 315 Euro, ein anonymes Urnengrab von 1411,50 auf 1693,50 Euro. Wahlgräber für Särge kosten pro Stelle künftig 771,50 Euro, nach 645 Euro zuvor.

Auch die Gebühren für die Bestattungen selbst steigen spürbar. Eine Trauerfeier je Bestattung kostet ab 2026 192 Euro, zuvor waren es 160 Euro. Die Benutzung der Leichenkammer oder des Kühlraums bis zu drei Tagen wird von 353,50 auf 435,50 Euro erhöht, jeder weitere Tag kostet künftig 145 Euro statt bisher 128 Euro. Muslimische Bestattungen werden von 515 auf 618 Euro teurer. Urnengräber unter Bäumen liegen künftig bei 69 Euro, Urnen im Tiefengrab unter Bäumen bei 85,50 Euro je Bestattungsfall. Die Gebühren in den meisten Bereichen liegen nun für Särge bei 408 Euro (bislang: 340 Euro), für Urnen bei 69 Euro, ebenso wie die Benutzung von Rasenpartnergräbern bei Bestattungen.

Hintergrund der Erhöhung sei die vorherige Kostenentwicklung, mit Gebühren, die zu gering gewesen seien, um die tatsächlichen Kosten abzufedern. Beispielsweise hätten die Personalkosten für Verwaltung und Bauhof zusammen rund 405.000 Euro und die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen knapp 90.000 Euro ausgemacht. Die kalkulatorische Verzinsung und Abschreibung auf die Anlagen hätten sich auf mehr als 9500 Euro pro Jahr summiert. Diese Kostensteigerungen hätten mit der geringen Erhöhung von acht Prozent im Kalkulationszeitraum 2023/2024 nicht ausgeglichen werden können.

In die Satzung neu aufgenommen wurden spezielle Grabarten wie Urnen im Tiefengrab unter Bäumen oder Rasenpartnergrabstätten für Sarg oder Urne, die ebenfalls in die Kalkulation einbezogen würden. Auch neue Kostenstellen wie die Benutzung des Abschiedsraums würden jetzt ausgewiesen, obwohl dafür noch keine eigene Gebühr festgelegt werde, heißt es in den Unterlagen der Stadtverwaltung. Die geht davon aus, dass die Anpassung der Gebühren die Kosten für die kommenden Jahre zumindest teilweise abfedere und die Unterdeckung aus den Vorjahren reduziere.