„Wir haben immer widerstreitende Interessen“
Die neue ganzjährige Leinenpflicht im Camp Reinsehlen beschäftigt den Umweltausschuss in Schneverdingen neben der eigentlichen Tagesordnung. Foto: Adobe Stock
Die neue ganzjährige Leinenpflicht im Camp Reinsehlen sorgt in Schneverdingen weiter für Diskussionen. Im Umweltausschuss trafen Verwaltung und Politik auf Vertreter einer Gruppe von Hundehaltern, die sich gegen die seit Januar geltende Regelung stellen. Die Stimmung im Ratssaal war angespannt.
Auf dem Areal des ehemaligen Militärflugplatzes erstreckt sich der größte zusammenhängende Sandtrockenrasen Niedersachsens. Heute finden sich dort Sandmagerrasen und Borstgrasrasen mit fließenden Übergängen zu Heidebereichen. Ein Lebensraumkomplex, der landesweit selten geworden ist und zahlreichen spezialisierten, teils stark gefährdeten Arten Rückzugsraum bietet. Größtenteils gehören die Flächen heute der Stadt, die sie mit dem Ziel des Naturschutzes erwarb. Zum Sommer 2025 wies die EU das Camp Reinsehlen als FFH-Gebiet aus. „Es ist eine ganz wertvolle Fläche. Nicht nur für uns, sondern für die gesamte Region“, erklärt Bürgermeisterin Meike Moog-Steffens und appelliert an Bürgerschaft und Touristen, das Gebiet zu schützen.
Noch liegen die Flächen außerhalb der Naturschutzgebiete, sind aber aufgrund des Magerrasen geschützt. Die untere Naturschutzbehörde sei gefragt, in Zukunft eine Schutzverordnung zu erlassen, erklärt Martina Nachreiner aus dem Fachbereich Umwelt. Die Landkreisbehörde ist derzeit noch mit der Gebietsverordnung des Aller-Leine-Tals beschäftigt. „Wir haben in solchen Flächen immer widerstreitende Interessen“, sagt Moog-Steffens. „Als Stadt und Rat müssen wir diese Problematiken lösen.“ Auch im Naturschutzgebiet Osterheide, in dem generell ganzjährig Hunde anzuleinen sind und die Wege nicht verlassen werden dürfen, komme es immer wieder zu Diskussionen mit Reitern und Hundebesitzern.
Bislang galt im Camp lediglich während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. August Leinenpflicht, zudem dürfen die Magerrasenflächen in dieser Zeit nicht betreten werden. Mit der Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung wurde die Leinenpflicht in dem Gebiet auf das gesamte Jahr ausgeweitet. Einige Hundebesitzer sehen darin eine unverhältnismäßige Einschränkung. Sie argumentieren, das weitläufige Gelände sei eine der wenigen geeigneten Flächen in der Region, um Hunde kontrolliert frei laufen zu lassen und Rückruf sowie Sozialverhalten zu trainieren. Auch einzelne Hundeschulen nutzten das Camp für Trainingszwecke.
Außerhalb der Brut- und Setzzeit gebe es neben den Hundewiesen weitere Flächen, wo Hunde frei laufen können, auch wenn die Naturschutzflächen gewisse Grenzen setzen, so Moog-Steffens. Die sind allerdings nicht nur für Hundehalter spürbar, sondern auch beim Ausweisen neuen Wohnbaulands oder Gewerbeflächen. „Das sind Begrenzungen, mit denen wir leben müssen.