Hauchdünne Mehrheit für die Veränderungssperre

Insbesondere die Dauerbewohner des Naturcamping-Platzes an der B71 sind von der hier geplanten Gewerbeentwicklung betroffen und zeigten in der Soltauer Ratssitzung vom vorgestrigen Dienstag Präsenz. Foto: bk

Während seiner jüngsten öffentlichen Sitzung in der Alten Reithalle hat der Soltauer Rat die Satzung zur ersten Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan im Bereich des Naturcamping Lüneburger Heide, nach längerer Debatte durchgebracht. Bauliche Veränderungen sind jetzt nur im Einklang mit den Planungen der Kommune realisierbar.

Die Debatte um das bereits seit 2020 schwelende Thema um die langfristige Entwicklung von Gewerbe und Industrie auf einer Fläche von insgesamt 100 Hektar in der Ortschaft Oeningen an der Bundesstraße 71 blieb nicht frei von Spitzen. „Wir haben zuletzt einiges an Lack abbekommen“, stieg Dr. Ronald Begemann für die CDU-Fraktion in die Debatte ein und legte anschließend seine Rechtsauffassung zur Zulässigkeit von Verlängerungen der Veränderungssperre dar. Baugesetzbuch und Rechtsprechung setzten hohe Hürden an die Voraussetzungen, so der Rechtsanwalt. Noch nicht abgeschlossene Verkehrsuntersuchungen reichten jetzt nicht mehr. „Wollen Sie wirklich das Prozessrisiko eingehen?“, so Begemanns eindringliche Warnung.

„Das höre ich zum ersten Mal“, monierte Reiner Klatt von der SPD in Richtung CDU, dass sie nach so langer Zeit erstmals mit dieser Rechtsauffassung aufwarte. Unverständlich sei zudem die Haltung, das Vorhalten von Gewerbeflächen sei „Old School“. Die Grünen standen in dem Diskurs an der Seite der CDU, wenn auch aus anderen Gründen. „Die Veränderungssperre ist zurückzuweisen“, so der etwas lax mit grüner Kappe auf dem Haupt auftretende Dietrich Wiedemann, der vor allem mit dem Klimawandel argumentierte.

Die AfD hatte vor allem den Campingplatz im Blick und lehnte eine Veränderungssperre ab. Dr. Hans Willenbokel von der BU/FDP-Fraktion schob daraufhin eine scharfe Spitze gegen CDU und Grüne. „Sie haben keine Mehrheit und sind auf die Stimmen der AfD angewiesen – hier fällt die Brandmauer.“

Dr. Andreas von Felde (CDU) vertrat die Auffassung, dass die Stadt die Trassenplanung der DB entlang der Autobahn ignoriere. „Das Gewerbegebiet ist da gar nicht mehr möglich.“ Eine Nicht-Zustimmung sei auch ein Signal an die Bewohner des Campingplatzes, dass sie erwünscht seien.

Bürgermeister Karsten Brockmann war schon im Vorfeld bemüht, die Wogen zu glätten und mahnte Haltung, Respekt und Augenmaß im Wahlkampf an. Bei dem Thema selbst wies er einen seitens der CDU vorgetragenen Wunsch nach einer Verschiebung der Entscheidung zurück. „Wir haben keine Zeit mehr, bis Ende des Monats muss das entschieden sein.“

Die finale Abstimmung fiel denkbar knapp aus. Mit 16 Ja- und 15 Nein-Stimmen hat der Soltauer Rat die Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen.

Verlängerung der Veränderungssperre

Tücken des Paragraf 17 Baugesetzbuch

Nach Paragraf 17 Baugesetzbuch gilt eine Veränderungssperre grundsätzlich zwei Jahre und kann einmal um ein Jahr verlängert werden; jede weitere Verlängerung ist nur bei „besonderen Umständen“ zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht legt das streng aus (BVerwG 4 C 39/74). Wiederholte Verlängerungen sind nur rechtmäßig, wenn eine Gemeinde die Planung ernsthaft und zügig betrieben hat und außergewöhnliche, nicht vorhersehbare und unverschuldete Hindernisse einer rechtzeitigen Fertigstellung entgegenstehen.