Nahversorgung im Fokus: Schneverdingen stellt Weichen für Einzelhandel
Stadt stellt ein Nahversorgungskonzept vor, dass anhand des Status Quo Leitlinien für die künftige Entwicklung von großflächigem Einzelhandel definiert
Der Lebensmitteleinzelhandel ist in Bewegung: Discounter modernisieren ihre Filialen, Vollsortimenter wollen größere Flächen, neue Anbieter drängen auf den Markt. Auch in Schneverdingen gibt es laut Verwaltung in den vergangenen Jahren Neuansiedlungsabsichten, Erweiterungswünsche und Modernisierungen. Das verschärft den Wettbewerb, mit Folgen für Innenstadt, Nahversorgung und bestehende Standorte.
Vor wenigen Monaten erst siedelte sich der Rewe-Markt mit 1230 Quadratmetern Verkaufsfläche neu an, während sich der Penny-Markt auf 1100 erweiterte. Auch der Lidl-Markt plant, sich mit Abriss und Neubau von 900 auf 1500 Quadratmeter zu vergrößern.
Im Bauausschuss wurde nun erstmals hybrid ein Nahversorgungskonzept vorgestellt. Aus Karlsruhe war Andreas Schuder von Stadt + Handel digital zugeschaltet. Mit dem strategischen Instrument will die Stadt künftige Entwicklungen im Lebensmittelhandel systematisch lenken, eingebettet in die rechtlichen Vorgaben des Landes. Der Rat soll am 5. März das Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen.
Quantitativ liegt Versorgung mit Lebensmitteln über Bundesschnitt
Als für die Verwaltung fachliche Abwägungsgrundlage bei Bauleitplanverfahren definiert es Leitplanken, ersetzt aber keinesfalls die politische Entscheidung über konkrete Vorhaben oder potenzielle Entwicklungen, betont Schuder mehrfach. Der Rat bleibe frei, im Einzelfall unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange zu entscheiden.
Das beauftragte Gutachterbüro hat zunächst die bestehende Struktur analysiert und kommt zu dem Ergebnis: Quantitativ sei die Versorgung „sehr gut“. Im Bereich Nahrungs- und Genussmittel hat Schneverdingen mit den bestehenden sieben Märkten rund 0,54 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kopf. Das liegt über dem Bundesschnitt von 0,41. Die Märkte liegen überwiegend so, dass der Großteil der Bevölkerung im Kernort in etwa 10 Minuten zu Fuß einen Supermarkt erreichen kann. Die Grundversorgung gilt damit als gesichert. Da sie keine eigene strukturprägende Verkaufsfläche haben, sind die Ortschaften weitgehend auf die Kernstadt angewiesen.
Qualitativ sieht es differenzierter aus: Während Discounter offenbar weitgehend auf dem Stand aktueller Marktanforderungen sind, haben einzelne Vollsortimenter Defizite. Etwa bei der Verkaufsflächengröße, der baulichen Situation oder dem Erscheinungsbild. In einem Markt, in dem die Kundschaft zunehmend auf Komfort, Übersichtlichkeit und Parkmöglichkeiten achtet, könne das langfristig zum Problem werden. »
Die Fortsetzung gibt es im E-Paper vom 24. Februar auf Seite 2.
Zentrale-Orte-Konzept für Einzelhandel
Keine Neuansiedlung im Außenbereich mehr
Die Planung von Einzelhandelsflächen ist nicht allein kommunale Aufgabe. Übergeordenete Raumordnungsprogramme (LROP, RROP) geben den rechtlichen Rahmen vor. Großflächiger Einzelhandel ab 800 Quadratmetern ist danach raumordnerisch nur zulässig, wenn er in das Zentrale-Orte-Konzept passt und keine unvertretbaren Auswirkungen auf benachbarte Grund-, Mittel- und Oberzentren hat. Sie sollen deshalb bevorzugt zentral im Stadtkern angesiedelt werden. Nur Ausnahmen wie Baumärkte dürfen außerhalb der Zentren gebaut werden. Eine Ansiedlung auf der grünen Wiese – wie Famila – wäre heute nicht mehr möglich, erklärt Bürgermeisterin Meike Moog-Steffens.