Schäfer: „Wölfe werden immer dreister“
Schnucken beweiden die Heide. Herdenschutzhunde sind mit Blick auf die Touristen nicht einsetzbar.
Die Statistik des bei der niedersächsischen Landesjägerschaft angesiedelten Wolfsmonitorings zeigt eine deutliche Kurve: Seit 2020 nehmen die nachgewiesenen Nutztierschäden durch den Wolf ab. Im Monitoringjahr 2019/20 waren es noch 1078 Nutztiere, die gerissen oder wegen eines Übergriffs eingeschläfert werden mussten, im Monitoringjahr 2025/26 sind es 567 Tiere. Die Landesregierung schreibt diesen Rückgang an Rissen vor allem ihrer Politik der Herdenschutzmaßnahmen zu.
Schafe drücken aus Angst selbst mobilen Zaun ein
Eine Einschätzung, die nicht alle Berufsschäfer aus der Region teilen. Für sie, die mit ihren Herden wandernd Flächen beweiden, greifen die beiden primären Maßnahmen eher nicht. Sowohl der Einsatz von Herdenschutzhunden als auch der Einsatz hoher mobiler Schutzzäune, die unter Strom stehen, helfen nicht immer. So hatte Höpenschäfer Steffen Schmidt vor einiger Zeit mehrere Schnucken an das Schneverdinger Rudel verloren, die die nachts draußen eingezäunten Schafe so nervös gemacht hatten, dass die Tiere selbst den mobilen Zaun eingedrückt hatten und so den Wölfen den Zugriff ermöglichten.
Beim Verein Naturschutzpark Lüneburger Heide (VNP) hat man derzeit noch ein paar mobile Zäune im Einsatz, etwa in Höhle und im Grasengrund. Die wolle man aber sukzessive durch feste Einzäunungen ersetzen, erklärt Clemens Lippschus vom VNP. „Die Übergriffe mit teils tödlichen Folgen auf unsere Schnucken nehmen zu“, sagt der Schäfer. Im Jahr 2025 habe es seitens der Schäfer im Rahmen der Beweidung in der Heide zehn Sichtungen gegeben „und vier, fünf Übergriffe“. Es sehe so aus, als würden die Reviere kleiner, der Konkurrenzdruck zugleich größer. Ob neue Rudel dazugekommen seien, da will Lippschus sich nicht festlegen, es könnten auch Pärchen oder Einzelwölfe sein, die womöglich auch auf dem Weg zu neuen eigenen Revieren seien.
Herdenschutzhunde sind in der Heide nicht einsetzbar
„Sie werden aber immer dreister“, so der Schäfer. Früher habe man den Wolf auf Distanz gesehen, wenn man jetzt seine Herde schütze, „lässt der Wolf den Schäfer auf bis zu einem Meter herankommen“, bevor er sich vertreiben lasse. Wären die Schäfer mit ihren Herden auch nachts draußen, dann „wären die Verluste deutlich größer“.
Herdenschutzhunde könnten die Schäfer in der Heide nicht bei sich führen. „Das Tier entscheidet selbst und lässt sich nicht kontrollieren“, erklärt Lippschus. In einer stark touristisch genutzten Landschaft wie der Heide sieht er darin ein erhebliches Risiko: Touristen mit Hunden könnten schnell in gefährliche Situationen geraten. „Das Risiko gehe ich nicht ein“, sagt der Schäfer. Die Heide lebe vom Tourismus. Für Lippschus ist deshalb klar: „Der Wolf muss reguliert werden.“
„Wolfsmanagement bei günstigem Erhaltungszustand möglich“
Der Bundestag plant, den Wolf grundsätzlich als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Im Vorfeld zu einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Deutschen Bundestages Ende Februar bezogen auch Schafzüchterverbände Stellung.
Der Förderverein der Deutschen Schafhaltung unter Vorsitz von Wendelin Schmücker forderte dabei ein verbindliches und rechtssicheres Wolfsmanagement statt bloßer weiterer Ankündigungen. Aus Sicht des Verbandes steht der Gesetzgeber vor der Entscheidung, ob er die Weidetierhaltung in Deutschland erhalten will. Schmücker argumentiert, dass das Europarecht einer Regulierung nicht entgegenstehe: Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erlaube Managementmaßnahmen, solange der günstige Erhaltungszustand der mitteleuropäischen Wolfspopulation gewahrt bleibe. Wer Regulierung pauschal mit Verweis auf Brüssel ablehne, handle politisch – nicht juristisch.
Konkret verlangt der Verband schnelle und wirksame Eingriffsmöglichkeiten: Nach einem bestätigten Riss soll eine Sofortentnahme ohne bürokratische Verzögerung möglich sein. Schadensauffällige Rudel sollen gezielt reguliert werden dürfen. Zudem fordert der Verein die Streichung unklarer Rechtsbegriffe wie „ernster Schaden“ sowie den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Klagen, damit gerichtlich angefochtene Entnahmeentscheidungen nicht monatelang blockiert würden.
Darüber hinaus betont der Förderverein, dass Herdenschutz allein nicht ausreiche. Zwar erkenne man Zäune und Herdenschutzhunde als wichtige Instrumente an, doch trotz hoher Investitionen komme es weiter zu Übergriffen. Gefordert werden daher vollständige Kostenerstattung für Herdenschutzmaßnahmen, vollständige Entschädigung bei Schäden, bundeseinheitliche Regelungen und praktikable Anpassungen im Tierseuchenrecht, um Entnahmen am Riss-Ort effektiv durchführen zu können.