Debatte um Camp Reinsehlen bewegt Rat

Ob ganzjährige Leinenpflicht oder ein früherer Start der Brut- und Setzzeit, weil Bodenbrüter wie die Feldlerche aufgrund des Klimawandels früher Nachwuchs aufziehen: Das Camp Reinsehlen und sein Schutzstatus stehen derzeit in besonderem Fokus, auch in der aktuellen Ratssitzung. Foto: Adobe Stock

Ganzjährige Leinenpflicht im neuen FFH-Gebiet sorgt in Schneverdingen weiter für Diskussionen, der Rat beschließt frühere Brut- und Setzzeit und ein Nahversorgungskonzept.

Schneverdingen. Seltene Kontroversen, viel Publikum und angespannte Debatten: Die Schneverdinger Ratssitzung am vergangenen Donnerstag zog zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an und bot in knapp zwei Stunden alles andere als Routine. Im Mittelpunkt standen diesmal, zum Teil überraschend, kontroverse Themen: die ganzjährige Leinenpflicht und der frühere Beginn der Brut- und Setzzeit im Camp Reinsehlen ab 15. Februar sowie das Nahversorgungskonzept.

Über eine Viertelstunde beschäftigte sich der Rat zunächst mit Einwohnerfragen zur Anleinpflicht. Eine Einwohnerin erkundigte sich, warum Hunde im Camp Reinsehlen nach der Brut- und Setzzeit nicht mehr frei laufen dürfen. Ihrer Ansicht nach sei Freilauf für Hunde wichtig, zudem sehe sie keine ausreichende Begründung für das Verbot. Einzelne Hundehalter hatten sich als Reaktion auf die neue ganzjährige Leinenpflicht seit Januar dieses Jahres in der Interessengemeinschaft „Pro Hund“ zusammengefunden und bislang hauptsächlich über die lokalen Printmedien ihren Unmut kommuniziert. Nun hatten sie Gelegenheit, ihre Fragen direkt an Politik und Verwaltung zu stellen, nachdem sie bereits im Umweltausschuss anwesend waren, dort aber nicht selbst sprechen konnten.

Die Bürgermeisterin Meike Moog-Steffens erläuterte, dass das Gebiet aufgrund seiner besonderen naturschutzfachlichen Bedeutung als große Sandmagerrasenfläche und als FFH-Gebiet stärker geschützt werde. Neben dem Schutz seltener Arten wie der Feldlerche spielten auch Störungen durch freilaufende Hunde sowie Konflikte mit der Schafbeweidung eine Rolle. Die ganzjährige Leinenpflicht sei daher bereits im Dezember über eine Gefahrenabwehrverordnung beschlossen worden. Zusätzlich werde vor dem Hintergrund des Klimawandels die Brut- und Setzzeit angepasst.

Rund 40 Prozent von 235 Quadratkilometern Stadtfläche sind geschützt

Künftig sollen neue Hinweisschilder über die Regeln informieren. Weitere Fragen betrafen mögliche Anzeigen bei Verstößen gegen die Verordnungen sowie die Rolle der Heidschnucken. Die Verwaltung betonte, zunächst auf Aufklärung und Gespräche zu setzen und dass Persönlichkeitsrechte und Verhältnismäßigkeit zu beachten seien. Zudem sei die Schafbeweidung ausdrücklich erlaubt, da sie der Pflege der Sandmagerrasenflächen diene, deren Erhalt sonst deutlich schwieriger wäre. Bei einer Gemeindefläche von 235 Quadratkilometern, von denen rund 40 Prozent Natur- oder Landschaftsschutzgebiete sind, gebe es zahlreiche Flächen, auf denen Hunde außerhalb der Brut- und Setzzeit frei laufen dürften.

Weitere bereits in den Ausschüssen intensiv beratene Punkte lösten, für die Mehrheit des Rates überraschend, längere Diskussionen aus, angeregt von der kleinsten Gruppe im Stadtrat. Frank Horn (Gruppe SWG/FDP) äußerte Einwände gegen den früheren Beginn der Brut- und Setzzeit, die trotz zweier Gegenstimmen und vier Enthaltungen aus den Reihen der SWG/FDP und der CDU mehrheitlich beschlossen wurde. Er kritisierte, dass es für die Fläche keine aktuellen Populationszahlen zur Feldlerche gebe und lehnte den Antrag daher ab.

Die Bürgermeisterin betonte hingegen, dass es nicht um die Population im Camp Reinsehlen gehe, sondern um den rechtlich vorgeschriebenen Schutz der Feldlerche, die auf der Roten Liste steht. Für jedes Paar müssen „seit Jahr und Tag“ bei Bauleitverfahren zwei Hektar Ausgleichsfläche bereitgestellt werden. Rolf Weinreich von der SPD stellte klar, dass Verwaltung und Rat nicht als „Verhinderer“ auftreten: Die Schutzzonen für Bodenbrüter wie die Feldlerche seien notwendig und positiv zu bewerten, da sie den verbleibenden Populationen die Möglichkeit geben, auf den geschützten Flächen zu überleben.

Nein zu Nahversorgungskonzept überrascht

Die drei Ratsherren der SWG/FDP stimmten zudem geschlossen gegen das Nahversorgungskonzept, das sie zuvor im beratenden Ausschuss noch mitgetragen hatten. Bei einer zusätzlichen Enthaltung entschied die Ratsmehrheit aber dafür. In seiner Stellungnahme kritisierte Sören Schulz (SWG) vor allem, dass mit der Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs eine Art „Ausschlussplanung“ entstehe. Innerhalb der festgelegten Zone werde Entwicklung erleichtert, außerhalb hingegen deutlich erschwert. Dadurch würden Randlagen langfristig benachteiligt und flexible Lösungen erschwert. Die Gruppe argumentierte außerdem, dass das Konzept selbst feststelle, dass kein grundlegender Versorgungsmangel bestehe. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, warum eine so starke Steuerung notwendig sei.

Moog‑Steffens wies die Kritik zurück und stellte klar, dass der Heidekreis die Stadt bereits seit längerer Zeit zur Aufstellung eines solchen Konzepts auffordere. Es diene als Grundlage, um großflächigen Einzelhandel künftig besser steuern zu können. Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) setzt dafür auf gut 60 Seiten enge Grenzen. Der nun festgelegte zentrale Versorgungsbereich sei dabei bereits ein Kompromiss, da Gutachter ihn ursprünglich enger ziehen wollten.

Für die SPD zeigte sich Jan‑Kosta Recksiek verwundert über den Sinneswandel der Gruppe. Das Konzept sei im Fachausschuss zuvor einstimmig empfohlen worden. „Wir wissen auch, dass das Konzept den ein oder anderen Einwohner umtreibt. Fakt ist, alle Märkte in der Innenstadt haben Bestandsschutz.“ Persönlich sieht er eine „riesige Herausforderung“ darin, die Verdener Straße, das Stadtzentrum und die Bahnhofstraße gleichzeitig lebendig zu halten, während schon heute das ein oder andere Geschäft zumache und die verbliebenen Inhaber älter werden.

Kurzfristig musste ein für den Abend angekündigtes Thema vertagt werden: Die Vier-Dörfer-Sporthalle befindet sich in der zweiten Phase des Förderverfahrens. In diesem Schritt muss eine detaillierte Kostenaufstellung vorgelegt werden. Diese Aufstellung habe dem Rat ursprünglich bereits zur Sitzung vorliegen sollen. Da die aktualisierten Zahlen jedoch erst einen Tag später eintrafen, konnte im Rat selbst noch keine Entscheidung über den neuen städtischen Eigenanteil getroffen werden.