Der Kampf mit der Fledermaus
Braunes Langohr: Gibt es Fledermäuse, die Vermilions Vorhaben der Erdgasförderung verzögern könnten? Foto: Adobe Stock
In der Nähe des Walsroder Ortsteils Kroge sorgt das geplante Erdgasförderprojekt „Wisselshorst Z2/Z3“ für deutliche Spannungen zwischen Anwohnern und dem Betreiber Vermilion Energy. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen angebliche Nachweise des streng geschützten Braunen Langohrs (Plecotus auritus), die nach Angaben einer lokalen Anwohnergruppe in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Bohrstandorts dokumentiert worden sein sollen. Die Initiatoren sprechen von wiederholten Beobachtungen über einen längeren Zeitraum hinweg und von Fotobelegen, die eine Nutzung des Quartiers sowie den Verdacht auf eine Wochenstube nahelegen sollen. Die Unterlagen seien sowohl an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als auch an den Landkreis Heidekreis übermittelt worden.
Die Anwohner sehen darin einen möglichen Verstoß gegen geltendes Artenschutzrecht und verweisen insbesondere auf die europarechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie sowie Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, der den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Arten besonders hervorhebt. In einer Stellungnahme der Gruppe heißt es: „Wir lassen uns nicht wie die Nachbarn im Umland überrumpeln. Der Artenschutz ist hier kein bloßes Hindernis, sondern ein europarechtliches Veto gegen eine industrielle Anlage in unserem Dorf“, heißt es in einer Pressemitteilung Daniel Meyers. Die Tiere und ihre Lebensstätten seien demnach nicht nur ökologisch sensibel, sondern rechtlich in einer Weise geschützt, die industrielle Eingriffe stark einschränken könne.
Tatsächlich ist das Braune Langohr auf der Roten Liste des Bundes in Kategorie drei als „gefährdet“ und in Niedersachsen in Kategorie zwei als „stark gefährdet“ eingestuft. Die Art ist damit nicht akut vom Aussterben bedroht. Der Erhaltungszustand gilt aber gleich wohl als ungünstig.
In der juristischen Bewertung wird in diesem Zusammenhang häufig auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, insbesondere auf die Entscheidung 7 C 21/12, die sich mit der Vereinbarkeit von Fledermausschutz und Windenergieanlagen beschäftigt. Dort standen vor allem Kollisionsrisiken durch Rotoren sowie die Beeinträchtigung von Flug- und Jagdhabitaten im Mittelpunkt der richterlichen Bewertung. Allerdings ist diese Entscheidung nur eingeschränkt auf den vorliegenden Fall übertragbar.
Windenergieanlagen sind typischerweise über Jahrzehnte dauerhaft im Landschaftsbild präsent und entfalten eine kontinuierliche ökologische Wirkung. Demgegenüber handelt es sich bei der Bohrung in Wisselshorst um eine zeitlich begrenzte Phase der Errichtung und Nutzung, nach der der sichtbare Bohrturm wieder zurückgebaut wird und die Förderung selbst oberirdisch kaum merkliche Störwirkungen entfalten kann.
Zeitfaktor entscheidet im Naturschutz
Gerade dieser Unterschied spielt in der naturschutzrechtlichen Bewertung eine zentrale Rolle. Während bei Windkraftprojekten die dauerhafte Barrierewirkung und das kontinuierliche Kollisionsrisiko entscheidend sind, wird bei temporären Industrieanlagen stärker auf Zeitpunkt, Intensität und konkrete Störung sensibler Lebensphasen abgestellt. Das bedeutet jedoch aus dem Blickwinkel des Umweltrechts nicht, dass kurzfristige Eingriffe rechtlich unproblematisch wären. Vielmehr kann auch ein zeitlich begrenzter Eingriff unzulässig sein, wenn er in eine kritische Phase der Fortpflanzung fällt oder eine nachweislich genutzte Wochenstube erheblich beeinträchtigt.
Genau hier liegt der entscheidende Konfliktpunkt im aktuellen Verfahren. Sollte sich bestätigen, dass es sich beim Hasberger Vorkommen tatsächlich um eine aktive Wochenstube des Braunen Langohrs handelt, wäre diese Phase besonders schutzwürdig. Schon kurzfristige Störungen durch Lärm, Licht oder Erschütterungen können dazu führen, dass Kolonien ihre Quartiere aufgeben oder Jungtiere gefährdet werden. Naturschutzrechtlich ist dabei nicht allein die Dauer eines Projekts ausschlaggebend, sondern die Frage, ob eine erhebliche Störung zum Zeitpunkt der Nutzung des Quartiers vorliegt.
Vermilion verweist auf Auflagen und Verantwortung
Vermilion Energy selbst hat sich in vergleichbaren Situationen in der Vergangenheit vor allem auf Anpassungsstrategien gestützt. Dazu gehören die Nutzung bereits bestehender Förderstandorte, die schrittweise Entwicklung von Projekten in mehreren Genehmigungsstufen sowie technische und zeitliche Anpassungen, um Umweltauflagen zu erfüllen. In Deutschland wurden in ähnlichen Kontexten unter anderem Betriebszeiten modifiziert, zusätzliche Gutachten erstellt oder Monitoringmaßnahmen zur Überwachung geschützter Arten eingeführt. Das Unternehmen betont zudem regelmäßig die Bedeutung heimischer Energieproduktion und verweist auf die Rolle solcher Projekte für die Versorgungssicherheit.
Den aktuellen Einwurf nimmt man bei Vermilion allerdings eher gelassen. „Der Schutz von Menschen, Tieren und Natur hat für uns höchste Priorität“, so Unternehmenssprecher Björn Wechsel. „Alle Belange des Umweltschutz werden in Genehmigungsverfahren sowie im laufenden Betrieb sorgfältig behördlich überprüft.“
Der Konflikt am Bohrplatz bei Kroge steht damit exemplarisch für die wachsende Spannung zwischen Energiegewinnung und Naturschutz. Während die Erdgasförderung auf eine vergleichsweise kurze Bau- und Bohrphase ausgelegt ist, die anschließend in eine weniger sichtbare Förderphase übergeht, stehen auf der anderen Seite streng geschützte Arten, deren Lebenszyklen besonders empfindlich auf Störungen reagieren. Ob die vorgelegten Nachweise tatsächlich den rechtlichen Anforderungen einer Wochenstube genügen und welche Konsequenzen sich daraus für das Genehmigungsverfahren ergeben, wird nun von den zuständigen Behörden zu bewerten sein. Dabei wird weniger entscheidend sein, wie lange ein Bohrturm steht, sondern ob und wann genau in die sensiblen Lebensphasen der betroffenen Fledermauspopulation eingegriffen wird.
Wenn Fledermäuse umziehen
Der Fall der Ahldener Großen Mausohren
Fledermäuse, darunter auch das Braune Langohr, reagieren sehr empfindlich auf Licht, Lärm und Erschütterungen, besonders während der Wochenstubenzeit. Wird ein Quartier gestört, verlassen einzelne Tiere es zunächst kurzfristig und suchen in der Umgebung nach ruhigen Alternativen. Bleibt die Störung bestehen, kann die gesamte Kolonie auf nahegelegene Ersatzquartiere ausweichen, etwa andere Dachböden oder Kirchtürme im Umkreis weniger Kilometer. Ob sie dauerhaft umziehen oder zurückkehren, hängt vor allem von der Stärke der Störung, dem Zeitpunkt im Jahresverlauf und der Verfügbarkeit geeigneter Ausweichquartiere ab. 2023 war eine Kolonie Großer Mausohren nach 30 Jahren aus dem Kirchturm Ahlden in den Kirchturm zu Gilten umgezogen, was allerdings erst 2024 aufgefallen war (BZ vom 28.12.2024). bk