„Kosten künftig anders tragen“

Neben Job und Familie leisten viele Menschen täglich Pflegearbeit. AOK und Bundestagsabgeordnete äußern sich zu Reformmöglichkeiten und Finanzierung. Foto: Adobe Stock

Seit mehr als sieben Jahren pflegt Niklas Tessmann aus Schneverdingen seine Großmutter. Er setzt sich dafür ein, dass die Rentenregelung für pflegende Angehörige reformiert wird: Mit einer Petition beim Deutschen Bundestag fordert er das Ende der derzeit geltenden 30-Stunden-Grenze für Erwerbstätige (Böhme-Zeitung vom 23. Januar).

Bisher werden Pflegezeiten nur dann rentenrechtlich anerkannt, wenn die pflegende Person höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitet – unabhängig davon, wie intensiv die Pflege tatsächlich ist. Tessmann kritisiert, dass diese Regelung die Realität vieler Pflegender nicht abbildet: Sie wird rechtlich wie eine Nebentätigkeit behandelt, obwohl sie Organisation, Verantwortung und ständige Verfügbarkeit erfordere.

Die Presseabteilung des Bundestages bestätigte, dass die Petition Anfang Dezember beim Petitionsausschuss eingegangen ist. Sie wird nach dem üblichen Verfahren geprüft, das die Einholung von Stellungnahmen der zuständigen Fachministerien einschließt. Der Ausschuss legt am Ende eine Empfehlung an das Plenum vor, auf deren Grundlage dann über mögliche politische Schritte entschieden wird. Bis zu dieser Empfehlung dauert die Bearbeitung oft mehrere Monate, da jährlich Tausende Petitionen eingehen.

Auf Nachfrage der Böhme Zeitung haben die beiden heimischen Bundestagsabgeordneten Stellung bezogen: Lars Klingbeil (SPD) würdigt die Leistung pflegender Angehöriger und betont, dass viele Pflegende parallel zum Beruf und zur Familie enorme Verantwortung tragen. Die aktuelle 30-Stunden-Grenze diene vor allem dazu, diejenigen zu unterstützen, die ihre Erwerbsarbeit deutlich reduzieren müssen und dadurch Nachteile bei der Rente haben.

Gleichzeitig macht er deutlich, dass die Abgrenzung im Alltag vieler Betroffener nicht immer die Realität treffe: „Viele pflegen intensiv und arbeiten trotzdem weiter, oft bis an die Belastungsgrenze. Das müssen wir ernst nehmen“, erklärte er. Doch eine Lösung stehe vor allem vor finanziellen Hürden: „Allerdings stehen wir aus finanzieller Sicht vor großen Herausforderungen: Jede Ausweitung der rentenrechtlichen Berücksichtigung würde zusätzliche Mittel erfordern.“ Vor diesem Hintergrund werde politisch diskutiert, wie man pflegende Angehörige finanziell stärken könnte. „Es gibt den politischen Willen, Kosten künftig anders zu tragen, um die Pflegeversicherung zu entlasten und Raum für notwendige Verbesserungen zu schaffen.“

„Würde mir ein flexibleres Modell wünschen“

Vivian Tauschwitz (CDU) begrüßt die Petition ausdrücklich: Die Frage, ob Rentenansprüche stärker am tatsächlichen Pflegeaufwand orientiert werden sollten, erfordere eine grundlegend sozialpolitische Abwägung. Sie könne Tessmanns Kritik an der starren 30-Stunden-Grenze nachvollziehen, da dies in der Praxis zu Ungerechtigkeiten führen könne. „Viele pflegende Angehörige sind auf ihr Einkommen angewiesen und können ihre Erwerbstätigkeit nicht beliebig reduzieren. Insofern würde ich mir hier ein etwas flexibleres Modell wünschen.“

Sie weist aber auch darauf hin, dass die Zielsetzung der Regelung zu beachte sei: „Es geht hier in erster Linie um diejenigen Personen, die durch die Pflege direkt spürbare Rentennachteile haben.“ Dies seien sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige in Vollzeitstellen, die ihre Arbeitszeit runterstufen, um Pflege zu leisten. Die Pflegeversicherung übernehme hier Beiträge, um diese Nachteile auszugleichen und einen Anreiz für die Pflege von Angehörigen zu setzen.

Auch die AOK Niedersachsen sieht die 30-Stunden-Grenze grundsätzlich als sinnvoll an: Sie soll sicherstellen, dass nur Personen mit nachweislicher Einschränkung der Erwerbstätigkeit rentenrechtlich unterstützt werden und bietet den Pflegekassen eine klar handhabbare Regel. „Vollzeitbeschäftigte sollen keine zusätzliche, als ungerecht empfundene Privilegierung erhalten. Gleichzeitig sollte die Pflegeversicherung gezielt diejenigen entlasten, die durch Pflege zeitlich und wirtschaftlich spürbar belastet sind.“ Diese inhaltlichen Beweggründe des Gesetzgebers halte die AOK für plausibel: Es sei auf politischer Ebene zu entscheiden, ob die durch Pflegeverbände und Interessengruppen bemängelten Aspekte im Zuge der aktuellen Reformbemühungen des SGB XI mit aufgegriffen werden. Finanzielle Belastungen und Risiken für Pflegepersonen werden aus Sicht der Gesundheitskasse durch die bestehenden Regelungen in angemessener Weise abgefedert.

Zugleich räumt die AOK ein, dass viele Pflegende überlastet sind. Interne Auswertungen zeigten, dass Betroffene häufiger längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder des Krankengeldbezugs aufgrund physischer und psychischer Überforderung hätten. Inwiefern die bestehenden Regelungen sich auf eine Überforderung von pflegenden Personen positiv oder negativ auswirkten, sei aber nicht erhoben.

Die Kasse verweist bei der Frage nach sinnvollen Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit besser abzusichern, auf die Ergebnisse der Studie „Einkommen und Pflege“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln: Pflegende im Erwerbsalter seien überwiegend berufstätig, häufig in Teilzeit, und besonders Frauen durch Pflege, Beruf und familiäre Aufgaben stark belastet. Pflegende Personen erzielen im Durchschnitt ein etwas niedrigeres Bruttoeinkommen als nicht pflegende Personen. Aus sozialpolitischer Perspektive ergebe sich daraus aber kein wesentlicher Bedarf für zusätzliche finanzielle Ausgleichsmechanismen. Stattdessen bestehe das zentrale Handlungsfeld in der Verbesserung der zeitlichen Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbsarbeit.

AOK: „Finanzverantwortung für Rentenbeiträge nicht systemgerecht“

Der AOK-Bundesverband weist seit Längerem darauf hin, dass die den Pflegekassen vom Gesetzgeber zugewiesene Finanzverantwortung für die Rentenversicherungsbeiträge von Pflegepersonen aus seiner Sicht nicht systemgerecht ausgestaltet ist: „Die Soziale Pflegeversicherung benötigt dauerhaft einen zweckgebundenen, verlässlichen und dynamisierten Bundesbeitrag zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen und der gesamtgesell- schaftlichen Aufgaben, die derzeit von ihr getragen werden“, heißt es in den „AOK-Positionen zur Weiterentwicklung der Pflege“. Dieser Beitrag dürfe sich nicht nach der Haushaltslage des Bundes richten. Die gesetzlichen Pflegekassen übernähmen jedoch auch Aufgaben, die nicht von der Solidargemeinschaft zu zahlen sind, sondern in der staatlichen Finanzierungsverantwortung liegen. Im Zuge der Reformmaßnahmen zum Defizit müssten diese Aufgaben ordnungspolitisch klar abgegrenzt und eine vollständige staatliche Finanzierung muss sichergestellt werden. Im Jahr 2024 hätten die Pflegekassen 4,2 Milliarden Euro für die Finanzierung von Rentenbeiträgen aufgebracht. Für 2025 weise der vorläufige Jahresabschluss eine Summe von über 4,7 Milliarden Euro aus. Diese Summe sei ein wesentlicher und wachsender Posten im Bereich der versicherungsfremden Leistungen.