Anwohner kämpfen weiter für Überholverbot auf B3

Eine Mehrheit der Anlieger aus Wintermoor/Ehrhorn fordert ein abschnittsweises Überholverbot auf der B 3. Dass der erste Vorstoß abgelehnt wurde, wollen sie jedoch nicht als Rückschlag verstehen, sie geben ihr Anliegen nicht auf. Foto: sus

Wer die Bundesstraße 3 an der Ortschaft Wintermoor an der Chaussee/Ehrhorn nur als schnelle Durchgangsroute wahrnimmt, fährt an einem Konflikt vorbei, der sich im Alltag der Anwohner immer wieder zeigt. Zwischen zwei Tempo-70-Zonen liegt ein längerer Abschnitt mit Tempo 100 – eine klassische gerade Landstraße, die auf den ersten Blick unauffällig wirkt. Doch genau hier schildern Anlieger wiederkehrende brenzlige Situationen.

Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem Momente beim Einbiegen in die insgesamt 19 Einfahrten entlang des rund 1270 Meter langen Streckenabschnitts der B 3 sowie beim Ausfahren aus den Grundstücken. Nach Darstellung der Anwohner treffen dort langsame Abbiegevorgänge regelmäßig auf gleichzeitig stattfindende Überholmanöver. Die Folge seien schwer einschätzbare Situationen im direkten Begegnungsverkehr. Immer wieder habe es Situationen gegeben, die nur knapp glimpflich ausgegangen seien. „Wir hatten hier schon Situationen, in denen es haarscharf an einem Unfall vorbeiging“, berichtet Anwohner Christian Weseloh. Im Juli 2024 stellte er deshalb beim Landkreis einen Antrag auf ein Überholverbot und eine Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen der Gärtnerei Seuthes und Welle. In diesem Frühjahr erhielt er den Ablehnungsbescheid.

Die Diskussion ist auch durch die Behördenbearbeitung geprägt. Insgesamt liegen zwei Anträge vor: Nach Weseloh reichte Ortsvorsteherin Karin Meyer im September 2024 einen weiteren Antrag ein. Der erste Antrag wurde nach rund 21 Monaten Bearbeitungszeit im April dieses Jahres abgelehnt. Für den Antrag von Meyer steht eine Entscheidung weiterhin aus. Für die lange Dauer im ersten Verfahren verweist der Landkreis auf ein internes Bearbeitungsversäumnis. Erst eine Nachfrage habe den Vorgang wieder in den Fokus gebracht. Gleichzeitig betont die Verwaltung, dass es im Verkehrsrecht keine festen Bearbeitungsfristen gebe und jede Entscheidung eine Einzelfallprüfung erfordere.

Nach Einschätzung des Landkreises liegt auf dem geradlinigen und gut einsehbaren Streckenabschnitt keine besondere Gefahrenlage vor, die ein Überholverbot oder zusätzliche Temporegelungen rechtfertigen würde. Auch die Polizei bewertet die Strecke derzeit als „unauffällig“. Unfallhäufungen im Zusammenhang mit Überhol- oder Abbiegevorgängen seien nicht festzustellen. Die Forderung nach einem Überholverbot reißt vor Ort aber nicht ab. Mehrere Anwohner trafen sich vor Kurzem direkt an dem Abschnitt. Trotz der Ablehnung wollen sie weiter Druck machen.

Weitere Vorstöße bislang erfolglos

Tempo 70 vor Ortseingang Heber abgelehnt

Auch in anderen Ortschaften waren Vorstöße für Geschwindigkeitsreduzierung und Überholverbot bislang nicht erfolgreich. Die Schneverdinger CDU hatte sich für Tempo 70 bei Heber und für die Prüfung eines Überholverbotes bei Reinsehlen eingesetzt. Nach Fertigstellung des Baugebietes Lerchenstert soll zunächst eine Verkehrszählung erfolgen, bevor die Situation neu bewertet werden könnte. Die Temporeduzierung wurde aus ähnlichen Gründen abgelehnt wie der Antrag aus Ehrhorn. Bushaltestellen gelten auch im Außenbereich noch nicht als besondere Gefahrenstelle, erklärte der Landkreis. Die K 1 verlaufe gerade, die Sicht sei sowohl für die Einmündung „Am Flatthaus“ als auch für die Bushaltestelle in beide Richtungen ausreichend gegeben. Zudem gebe es bereits das Verkehrszeichen „Achtung Kinder“. Auch Unfälle habe es dort in den vergangenen Jahren nicht gegeben. bz