„100 Prozent Schutz gibt es nicht“
Claudia Barz (von rechts), Alina Lindwedel und Aniisa Schöning von Wendepunkte, der Beratungsstelle des Landkreis Heidekreis gegen sexualisierte Gewalt, unterstützen Betroffene und machen Präventionsarbeit an Schulen. Foto: Wendepunkte
Ein Foto ist schnell verschickt, auch eines mit anzüglichem Inhalt. Aber wenn es gegen den Willen der betroffenen Person die Runde macht, handelt es sich um sexualisierte Gewalt in digitaler Form. Spätestens seit dem Fall Ulmen-Fernandes führt die Gesellschaft eine Debatte darüber, wie Opfer besser geschützt werden können. Im Heidekreis können Betroffene sich an die Beratungsstelle Wendepunkte wenden, die Opfer sowohl analoger sexualisierter Gewalt als auch online stattfindender sexualisierter Gewalt berät.
Claudia Barz, Diplom-Sozialpädagogin und Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin, und ihre Kollegin Aniisa Schöning, Sozialarbeiterin/-pädagogin, werden in ihrer Arbeit mehr und mehr mit dem Thema der sexualisierten Gewalt, die online geschieht, konfrontiert. Ob es nun Cyber-Grooming ist, die gezielte Manipulation Minderjähriger sowie junger Volljähriger über das Internet, um Opfer in eine Falle zu locken, um Straftaten wie sexuell motivierte Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung zu begehen, oder das Verschicken von sexuellen Bildern, diese Vorfälle häufen sich in den vergangenen Jahren. „Die Anmeldezahlen dazu haben bei Wendepunkte auf jeden Fall zugenommen“, berichtet Barz.
Das Wendepunkte-Team betreut nicht nur Opfer von sexualisierter Gewalt, es betreibt auch Prävention zu dem Thema. „Wir sind so ziemlich in jeder achten Klasse im Heidekreis“, sagt Barz. Pro Klasse gestalten Barz, Schöning und Lindwedel fünf Unterrichtstunden, in denen sie die Schülerinnen und Schüler für das Thema sensibilisieren und aufklären. Dabei wird ein Fallbeispiel behandelt, bei dem jemand heimlich ein Video beim Sex aufnimmt. Auch das ist sexualisierte Gewalt.
In der Beratungsstelle kämen die Fälle mit ungewollten Videos seltener vor. Fotos hingegen seien eher die Regel. Alina Lindwedel, Sozialarbeiterin und -pädagogin in Ausbildung, erzählt von einem Fall aus ihrer Schulzeit, bei dem sich ein Foto von der App Snapchat an ihrer Schule verbreitet habe und dann in kürzester Zeit auch bei der Schülerschaft der benachbarten Schule angekommen sei. „Das hat im ländlichen Raum schwerwiegendere Folgen“, betont Barz. Durch die ländlichen Strukturen im Heidekreis verbreiteten sich solche Vorfälle mittels Flüsterpost, auch institutionenübergreifend, deutlich schneller und einfacher als in Strukturen von Großstädten.
Emotionale Abhängigkeit als Strategie ausgenutzt
Für die Betroffenen, in den meisten Fällen Mädchen, ein Horrorszenario. „Man muss kämpfen, dass sie weiterhin in die Schule gehen“, so Barz. Aber was sich zu Beginn für die Opfer bei Weitergabe von intimen Fotos als Katastrophe anfühlt, könne durch einen professionellen Umgang der Schule und anderen Unterstützenden relativ schnell zur deutlichen Verbesserung der Situation führen. Daher raten Barz und Schöning Betroffene von einem voreiligen Schulwechsel ab.
Neben Snapchat, bieten WhatsApp, Instagram, TikTok, und alle Plattformen, auf denen Nachrichten ausgetauscht werden können, die Möglichkeit, dass Täter sexualisierte Gewalt ausüben können. Dabei gingen diese oft sehr geduldig vor, versuchen keinen Druck bei ihren Opfern aufzubauen. Die Vorgehensweise der Täter sei sehr bedacht. So werde ein persönliches Treffen oder die Bitte um ein Foto erst vorgeschlagen, wenn die letzten Zweifel des Gegenübers ausgeräumt sind. Es werde laut Schöning eine emotionale Abhängigkeit geschaffen, bei der suggeriert werde, dass auf der anderen Seite jemand am Gerät sitze, der oder die für das Opfer da sei.
Wenn es dann dazu gekommen ist, dass sexualisierte Gewalt digital ausgeübt wurde, durch das Weiterschicken von Bildern zum Beispiel, hat das Opfer auf mehreren Ebenen zu kämpfen. „Das Schlimmste ist, wenn es im sozialen Raum, in der Öffentlichkeit ist“, betont Barz. Neben der ohnehin schon erlittenen sexualisierten Gewalt komme beim Bekanntwerden der online erfahrenen sexualisierten Gewalt noch der Umgang mit dem sozialen Nahraum erschwerend hinzu.
Um nicht Opfer von online sexualisierter Gewalt zu werden, rät das Wendepunkte-Team den Schülerinnen und Schüler: „Sich immer bewusst sein, wenn man die Person auf der anderen Seite des Internets nicht kennt.“ Denn die unbedarfte Weitergabe von Informationen im Internet könnten Täter oder Täterinnen womöglich zur Erpressung nutzen. Außerdem sollten Kinder nicht nur digitale Freunde haben. Priorität müsse sein, Freunde im realen Leben, möglichst im eigenen sozialen Umfeld (Schule, Verein oder andere Gemeinschaften) zu haben.
Schutz und Unterstützung für Betroffene
Barz appelliert auch an Betroffene, sich jemanden anzuvertrauen. „Keiner hat das Recht, dich zu verurteilen.“ Ob es zur Anzeige kommt, müsse laut Barz von Fall zu Fall entschieden werden. „Die Entscheidung, ob eine Anzeige erstattet wird, trifft immer die betroffene Person selbst. Das ist unsere Haltung.“
Wichtig sei, die Verantwortung für die erlebte sexualisierte Gewalt nicht auf die Betroffenen abzuwälzen. Hierbei gehe es um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Es muss klare Gesetze geben“, fordert Barz. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat bereits im April eine Verschärfung mit dem Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt in die Wege geleitet. Mit dem Gesetz soll der strafrechtliche Schutz vor digitaler Gewalt verbessert werden: Insbesondere sollen Strafbarkeitslücken im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen werden. Sie betreffen insbesondere das Herstellen sexualisierter Deepfakes und Fälle des sogenannten digitalen Voyeurismus. Darüber hinaus soll es Betroffenen von digitaler Gewalt erleichtert werden, selbst gegen die Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Eine Garantie, dass es gar nicht zur sexualisierten Gewalt, ob digital oder analog, komme, gibt es allerdings nicht. „Es gibt keinen 100 Prozent Schutz“, so Barz.