Unfall auf der B 3 bestätigt Befürchtungen der Anwohner
Eines der beschädigten Fahrzeuge nach dem Unfall auf der B 3 bei Wintermoor. Für die Anwohner bestätigt der Zusammenstoß mit drei Fahrzeugen ihre Forderung nach einem Überholverbot und Tempo 70 auf dem Abschnitt.
Nun ist eingetreten, was die Anwohner der Bundesstraße 3 in der Ortschaft Wintermoor/Ehrhorn seit Langem befürchtet hatten: Drei Fahrzeuge sind an der Einmündung „Zur Forst“ zusammengestoßen. Zwei Menschen wurden dabei leicht verletzt. Der Unfall ereignete sich nur wenige Wochen, nachdem Anlieger erneut auf gefährliche Situationen beim Abbiegen und Überholen hingewiesen hatten – und wenige Tage bevor Ortsvorsteherin Karin Meyer den Ablehnungsbescheid zu ihrem Antrag auf ein Überholverbot erhielt. Laut Polizei ereignete sich der Unfall am 26. Juni gegen 11.45 Uhr. Eine 54-jährige Autofahrerin wollte in die Straße „Zur Forst“ von der B 3 abbiegen und bremste dafür ab. Auch der hinter ihr fahrende 27-jährige Fahrer eines Transporters verringerte seine Geschwindigkeit. Ein nachfolgender 24-jähriger Autofahrer fuhr zunächst auf den Transporter auf, geriet anschließend in den Grünstreifen und prallte gegen den abbiegenden Wagen. Die 54-Jährige und der 24-Jährige wurden leicht verletzt. Der Schaden beträgt rund 30.000 Euro. Bei dem 24-Jährigen ergab ein Urintest zudem einen positiven Befund auf THC.
„Es ist genau das eingetreten, was die Anlieger der B 3 in Wintermoor immer befürchtet haben“, berichtet Meyer. Seit Längerem weisen die Anwohner auf brenzlige Situationen auf dem Abschnitt mit Tempo 100 hin. Besonders beim Ein- und Ausfahren aus den Grundstücken sowie beim Abbiegen erlebten sie immer wieder kritische Momente, wenn nachfolgende Fahrzeuge gleichzeitig zum Überholen ansetzen. Deshalb fordern die Anlieger ein Überholverbot und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer. Zwei Anträge hat der Landkreis jedoch bereits abgelehnt. Die Entscheidung erreichte Meyer nach langer Wartezeit. Ihren Antrag hatte sie bereits im September 2024 gestellt, die Antwort erhielt sie wenige Tage nach dem Unfall, datiert auf den 29. Juni. In der Begründung heißt es unter anderem, dass der Polizeiinspektion Heidekreis „keine entsprechenden Erkenntnisse über entsprechende Unfallereignisse“ vorlägen.
Zuvor hatte der Landkreis bereits den Antrag des Anwohners Christian Weseloh abgelehnt, mit der Begründung: Der Abschnitt sei geradlinig und gut einsehbar. Eine besondere Gefahrenlage, die ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung rechtfertige, liege nicht vor.
Die Anwohner verfolgen ihren Vorstoß wie geplant weiter. Ein weiterer Anlieger, Sascha Schneider, hat nun den dritten Antrag auf ein Überholverbot und Tempo 70 eingereicht, unterstützt von 238 Unterschriften. Ob der Unfall Folgen für die Bewertung des Streckenabschnitts hat, bleibt offen. Die Entscheidung darüber liegt nun erneut beim Landkreis.