Landwirte fordern mehr Verursachergerechtigkeit

Für große Bereiche der landwirtschaftlichen Fläche im Heidekreis gibt es Einschränkungen für den Einsatz von Mineraldünger.

Die Ernte ist eingefahren, die Arbeiten zur Einbringung der Wintersaaten weitgehend abgeschlossen, auf den Feldern kehrt langsam Winterruhe ein. Bis zum sogenannten Gülle-Silvester am 31. Januar 2026 darf kein Dünger ausgebracht werden. Letzteres und weitere Bewirtschaftungsvorgaben hat das Land in der Düngeverordnung (DüV) festgelegt. Gegen einzelne Punkte dieser Verordnung wehren sich die Landwirte seit Längerem.

Jetzt sehen sie die Gelegenheit für Korrekturen gekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat vorletzte Woche drei Landwirten aus Bayern mit einem Grundsatzurteil Recht gegeben und die bisherigen Regelungen zur Ausweisung „Roter Gebiete“ für den Grundwasserschutz für rechtswidrig erklärt. Demnach reichen die bundesrechtlichen Grundlagen für die Landesdüngeverordnung nicht aus, um massive Einschränkungen für Bauernbetriebe in als nitrat- und phosphorbelastet eingestuften Gebieten zu rechtfertigen.

Urteil hat Signalwirkung

Zwar bezieht sich der Richterspruch nur auf die bayerische Düngeverordnung. Er werde aber bundesweit Signalwirkung haben, auch für den Heidekreis, so Henning Jensen. Denn das Urteil zur Auslegung der Verordnung in Bayern habe weitreichende Folgen für die Bundesdüngeverordnung und alle darauf fußenden Landesdüngeverordnungen, erklärt der Geschäftsführer des Landvolk-Kreisverbands.

In der Entscheidung geht es ausschließlich um nitrat- und phosphatbelastete Bereiche, sogenannte Rote beziehungsweise Gelbe Gebiete. Laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium sind landesweit 796.000 Hektar mit entsprechenden Beschränkungen für den Einsatz von Mineraldünger klassifiziert. Das sind etwa 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Im Heidekreis sind es laut Jensen sogar 40 Prozent. Zu erwarten sei, dass sämtliche Einstufungen nun als unzulässig erklärt werden. Diese wurden nämlich über eine Verwaltungsvorschrift festgelegt – „im Grunde eine juristische Spitzfindigkeit“, sagt Jensen. Hier müsse der Gesetzgeber nachbessern und den Verordnungstext anpassen.

Die Landwirte erwarten, dass bei der Neufassung ihre Kritikpunkte berücksichtigt und in die neue Verordnung eingearbeitet werden. Ein wichtiger Punkt ist die Forderung nach Verursachergerechtigkeit – individuelle statt kollektive Ahndung von Verstößen. Das erfordere auch einen Ausbau des Messstellennetzes von derzeit etwa 100 Kontrollpunkten im Kreis, um Verstöße genauer zuordnen zu können. Bayern hat die aktuelle Ausweisung bereits aufgehoben; in Niedersachsen laufen noch die juristischen Verfahren. Eine endgültige Neuregelung wird bundesweit spätestens für die Vegetationsperiode ab Frühjahr 2026.

Ziel ist Grundwasserschutz

Rote Gebiete sind landwirtschaftliche Flächen, die nach der Düngeverordnung (DüV) als Gebiete mit erhöhter Nitratbelastung ausgewiesen werden. Die Einstufung erfolgt im Rahmen der „Gebietsabgrenzung nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung“, die seit 2020 gilt. Die EU-Nitratrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat zu schützen. Landwirte müssen strengere Düngeregeln einhalten, etwa durch eine Reduzierung der Stickstoffdüngung, strengere Vorschriften zu Zwischenfrüchten und Erosionsschutz, erweiterte Dokumentation sowie längere Sperrfristen für die Dünger-Ausbringung.